: 355
Halberstadt, den 28.12.2015

Polizeireport Landkreis Harz Halberstadt

Polizeireport Landkreis Harz   Geschäftseinbruch Badersleben ? In der Zeit vom 24.12.2015 bis 28.12.2015 sind unbekannte Täter in die Geschäftsraume einer Fleischerei- und einer Bäckereifiliale in der Baderslebener Breiten Straße eingebrochen. Dazu wurde die gemeinsame Eingangstür aufgehebelt und die Räume durchsucht. In den Geschäftskassen befanden sich insgesamt ca. 20,00 ,- ? Kleingeld, welches entwendet wurde. Die Telefonanlage der Geschäfte wurde außer Betrieb gesetzt. Der entstandene Sachschaden wird mit ca. 1.000 ,- ? beziffert.   PKW- Räder entwendet Quedlinburg ? In der Zeit vom 23.12.2015 bis 28.12.2015 waren Räderdiebe auf dem Gelände eines Autohauses in der Magdeburger Straße aktiv. Dazu wurden zwei PKW?s angehoben und auf Pflastersteine abgestellt. Es wurden von beiden Fahrzeugen die Kompletträder abgebaut und entwendet. Ein Fahrzeug wurde auch dabei beschädigt. Der Wert der Räder wird mit ca. 3.000 ,- ? beziffert.   Die Polizei informiert! ?Ohne BAM ? kein Bumm! ? Guter Start ins Neue Jahr!? Sorgen Sie mit unseren Tipps zum Umgang mit Pyrotechnik für einen sorgenfreien Start für sich und Ihre Familie!  Handhabung und Benutzung Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden! (Feuerwerkskörper mit einer sogenannten BAM-Identifikationsnummer - BAM steht für Bundesanstalt für Materialforschung und ?prüfung.) Gebrauchsanweisung lesen! Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen. Raketen, Böller und Knaller ? gehören nicht in Kinderhände! Finger weg von ?Blindgängern?!Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Die größte Gefahr droht von selbstgebastelten, geöffneten oder gebündelten Feuerwerkskörpern. Sie sind unberechenbar. Pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern, wie z. B. speziell in den Zentren von Quedlinburg und Wernigerode verwenden! Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände werfen oder richten! Beim Verlassen der Wohnung ? Fenster sicherheitshalber schließen! Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige  Brandursache. Und noch etwas ganz wichtiges !!! Wenn es dennoch zu einem Unfall oder Feuer kommt, sofort 112, die Feuerwehr rufen. Leisten Sie bei Unfällen sofort  ERSTE HILFE. Bei Feuer warnen Sie auch die Mitbewohner.

Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier Harz PressebeauftragterPlantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204  Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung