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Halberstadt
Brand eines Zeltes in der ZASt Halberstadt
Am 04.01.2016 kam es gegen 03.00 Uhr in der Zentralen
Anlaufstelle für Asylbewerber Halberstadt zu einem Brand eines unbewohnten
Zeltes. Da dort weder Strom noch andere technische Geräte vorhanden waren, wird
derzeit von einer Brandstiftung ausgegangen. Personen kamen nicht zu Schaden. Das
Zelt wurde zerstört, der Sachschaden liegt bei ca. 2.000 ?.
Nach
derzeitiger Spurenlage ist der Brand im Zeltinneren ausgebrochen.
Eine
politisch motivierte Tat wird ausgeschlossen.
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Ergänzungsmeldung zum Brand
eines Zeltes in der ZASt Halberstadt
Halberstadt
? Nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei kann derzeit davon ausgegangen
werden, dass der Brand im Inneren des Zeltes an einem dort abgestellten
Mülleimer ausgebrochen ist. Eine Selbstentzündung oder ein technischer Defekt
lassen sich ausschließen.
Durch die Ermittlungen vor Ort konnte
ausgeschlossen werden, dass ein Unberechtigter auf das Gelände der ZASt gelangt
ist.
Bei der Begehung der übrigen, nicht
bewohnten Zelte konnte festgestellt werden, dass diese noch nicht vollständig
beräumt waren. Der Stab zur Bewältigung der Flüchtlingssituation in der ZASt
wurde über diesen Zustand informiert und wird die in den Zelten vorhandenen,
nicht genutzten Gegenstände beräumen.
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Brand in einem Materiallager
Quedlinburg ? Am 04.01.2016, gegen 15:10 Uhr kam es zu
einem Brand im Materiallager einer Heizungs- und Sanitärfirma in der Langen
Gasse. Nach ersten Feststellungen der Feuerwehr handelt es sich um eine technische
Brandursache. Es entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von ca. 15.000
EUR. Es
waren die Feuerwehren Quedlinburg, Thale, Gernrode, Rieder und Ditfurt mit
insgesamt 60 Kameraden und 12 Fahrzeugen, Rettungsdienst und Polizei im
Einsatz.
Ohne Fahrerlaubnis
unterwegs
Harzgerode ? Am 04.01.2016,
gegen 09:45 Uhr wurde auf der Bundesstraße 242 zwischen Alexisbad und
Harzgerode ein 24-jähriger Fahrer eines PKW Audi aus Siptenfelde durch einen
Regionalbereichsbeamten (RBB) der Stadt Harzgerode gestoppt, nachdem dieser
sich zunächst der Verkehrskontrolle entziehen wollte. Der Fahrzeugführer war
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Es wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren
eingeleitet.
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