Börde ist 2016 erster Landkreis mit genehmigter Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2016 des Landkreises Börde wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln und ist der erste Landkreis, der in diesem Jahr einen bestätigten Haushalt vorweisen kann. ?Es ist erfreulich, dass der Landkreis so früh im Jahr einen genehmigten Haushalt hat. Das verschafft ihm Planungssicherheit und eröffnet Spielräume für notwendige Investitionen.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Genehmigung. Allerdings erfolgte die Genehmigung nicht ohne Wermutstropfen. Der Ergebnishaushalt 2016 weist ein negatives Ergebnis aus, ein Ausgleich des Haushaltes kann nur durch Rückgriff auf Rücklagen erreicht werden. Weiterhin hat der Landkreis zu prüfen, ob er alle geplanten Erträge auch tatsächlich realisieren kann. Ist dies nicht der Fall, wird erwartet, dass zeitnah im Haushaltsjahr Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Zudem ist absehbar, dass der Landkreis erstmalig über einen längeren Zeitraum auf die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten angewiesen sein wird.Die geplanten Kreditmittel sollen den notwendigen Eigenanteil an den investiven Maßnahmen abdecken. Dabei ist neben dem Weiterbau der neuen Hauptverwaltung des Landkreises in Haldensleben auch eine Vielzahl von Investitionen in Schulstandorte geplant. Hier besteht jedoch noch Klärungsbedarf, da die eingeplanten Fördermittel aus dem Landesprogramm STARK III noch nicht bestätigt sind.Angesichts der Haushaltslage mussten die Kreisumlagesätze im Landkreis auf 40,5 Prozent erhöht werden. Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.
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