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Halle (Saale), den 22.01.2016

Landeshauptstadt Magdeburg hat genehmigte Haushaltssatzung für 2016

Die Haushaltssatzung 2016 Magdeburgs wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Damit verfügt die Landeshauptstadt über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr wirtschaftliches Handeln und gehört zu den ersten, die in diesem Jahr einen vollziehbaren Haushalt vorweisen können. ?Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 hat Magdeburg die notwendige Planungssicherheit für die kommenden Monate. Gleichzeitig eröffnet ihr das Spielräume für wichtige geplante Investitionen, auch in den folgenden Jahren.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Unterzeichnung der Genehmigung. Die von Magdeburg festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 21,9 Mio. Euro sowie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre konnten ohne Einschränkungen genehmigt werden. Damit ist der Weg frei, sowohl für die in diesem Jahr geplanten Investitionen in 5 Kindertagesstätten, als auch die in den nächsten Jahren vorgesehenen Großvorhaben ?Ersatzneubau Strombrückenzug? und ?Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee?. Allerdings weist der Ergebnishaushalt 2016 erneut ein negatives Ergebnis aus, so dass der Ausgleich des Haushaltes aktuell nur durch Rückgriff auf vorhandene Rücklagen gesichert werden kann. Damit der Handlungsspielraum in den Folgejahren erhalten bleibt, muss die Stadt eigene Sparpotentiale und Einnahmemöglichkeiten weiter konsequent nutzen. Perspektivisch ist die Landeshauptstadt Magdeburg gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre ihre Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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