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Halle (Saale), den 25.01.2016

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2016 von Halle (Saale)

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Halle (Saale) genehmigt. Damit verfügt die Stadt erfreulicherweise bereits am Jahresbeginn über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr künftiges wirtschaftliches Handeln. ?Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 hat Halle die notwendige Planungssicherheit für die kommenden Monate. Gleichzeitig eröffnet das der Stadt Spielräume für wichtige geplante Investitionen, auch in den folgenden Jahren.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Unterzeichnung der Genehmigung. Die von Halle festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2,9 Mio. Euro sowie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre konnten ohne Einschränkungen genehmigt werden. Die vorgesehenen Mittel sind u. a. für dringend benötigte Erweiterungsbauten bei Schulgebäuden und Kindertagesstätten eingeplant.Allerdings sind mit der Genehmigung der Haushaltssatzung auch Auflagen verbunden. So hat der Oberbürgermeister angesichts des andauernd hohen Einsatzes von Liquiditätskrediten durch eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 1,1 Mio. Euro sicher zu stellen, dass die Stadt nur finanzielle Mittel für ihr allgemeines Verwaltungshandeln ausgibt, soweit sie diese im Haushaltsjahr auch vereinnahmt, so dass hierfür keine neuen Liquiditätskredite mehr aufgenommen werden müssen. Damit der Handlungsspielraum in den Folgejahren erhalten bleibt, ist Halle (Saale) auch in Zukunft gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre ihre Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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