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Halle (Saale), den 26.01.2016

Deichneubau Gimritzer Damm Scoping?Termin durchgeführt

Im Rahmen der Planaufstellung zum Deichneubau Gimritzer Damm fand heute der behör-deninterne Scoping-Termin gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) statt. Dieser dient im Vorfeld einer Umweltverträglichkeitsprüfung dazu, mit den be-teiligten Behörden den zu erwartenden Untersuchungsrahmen zu besprechen und über Art und notwendigen Umfang der einzureichenden Unterlagen zu informieren.Das Landesverwaltungsamt lud neben den betroffenen Fachreferaten des Landesverwal-tungsamtes auch Landesbehörden sowie die Stadt Halle (Saale) zu dem Termin ein. Des Weiteren waren die vom Land Sachsen-Anhalt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz an-erkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nach Zustimmung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) eingeladen. Alle Beteiligten erhielten jeweils eine Ausfertigung des vom LHW dokumentierten Planungsstandes vorab übersandt.Der LHW als Vorhabenträger beantragte im Dezember 2013 zum Neubau des Gimritzer Damms ein beschleunigtes Planverfahren, welches allerdings Anwohner beklagten. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt vertrat im Mai 2015 die Rechtsauffas-sung, dass ein Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. (§§ 1, 2 UVPG).Ziel des Scoping-Termins ist es, festzulegen, welche Wirkpfade und mögliche Umweltaus-wirkungen in Vorbereitung der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung  von dem Antragsteller (LHW) zu untersuchen sein werden sowie die Abstimmung des Untersuchungs-rahmens.Da in einer Umweltverträglichkeitsprüfung alle Vegetationsperioden der eventuell betroffenen Schutzgüter berücksichtigt werden müssen, ist eine Ermittlung in der Regel über die Dauer eines Jahres durchzuführen. Weitere Verfahrensschritte der UmweltverträglichkeitsprüfungAnschließend wird der Antragsteller über den inhaltlichen Umfang der beizubringenden Un-terlagen unterrichtet. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen wird die Umweltverträglichkeitsprüfung im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dabei werden die Umweltaus-wirkungen des Vorhabens dargestellt und bewertet. Das Bewertungsergebnis wird bei der Entscheidung über das Deichbauvorhaben berücksichtigt. 800x600 Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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