Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde
In der Zeit vom 25.01.2016, 06:00 Uhr bis 26.01.2016, 06:00 Uhr ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnreviers Börde acht Verkehrsunfälle, drei Personen wurden verletzt. Verkehrsunfall mit drei verletzten Personen (Pressemeldung 25.01.2016) Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss Am 25.01.2016, um 20:00 Uhr, wurde in Blankenburg im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine 31-jährige deutsche PKW-Fahrerin kontrolliert. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,71 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Eine Strafanzeige wurde gefertigt, der Führerschein sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Verdacht des Fahrens unter berauschenden Mitteln Während der Streifentätigkeit wurde am 25.01.2016, um 18:00 Uhr, in Quedlinburg in der Bahnhofstraße der 20-jährige, deutsche Fahrer eines PKW BMW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurden Hinweise festgestellt, welche auf den Konsum von berauschenden Mitteln hindeuteten. Ein freiwilliger Drogentest war positiv. Der Betroffene wurde zum KKH Quedlinburg verbracht. Dort wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Dem Betroffenen wurde die weitere Nutzung eines Kfz untersagt. Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs Die Beamten der ?Spezialisierten Verkehrsüberwachung? des Polizeireviers BAB/SVÜ ?Börde? führten am 25.01.2016, im Zeitraum von 08.00 bis 13.00 Uhr, eine Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs im Bereich der BAB 2 durch. Durch die eingesetzten Beamten wurden insgesamt 39 Fahrzeuge (21 x deutsche und 18 x ausländische Zulassung) kontrolliert. Bei 26 Fahrzeugführern wurden Verstöße gegen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen festgestellt. Neben sieben Ordnungswidrigkeitsanzeigen im Bereich der Sozialvorschriften wurde in vier Fällen nicht vorschriftsmäßig gesicherte Ladung festgestellt. Diese unzureichenden Ladungssicherungen, nebst eines festgestellten technischen Mangels (Bereifung), führten zur Untersagung der Weiterfahrt. Erst nach Mängelbeseitigung konnten die Fahrzeugführer ihre Fahrt fortsetzen. Bei der Kontrolle eines Tiertransportes und eines Schwerlasttransportes mussten unzureichende bzw. nicht vorhandene Transportpapiere beanstandet werden, was in der Konsequenz ebenfalls zur Anzeige gebracht wurde. Im Zuge der Einleitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden gegen ausländische Fahrzeugführer 12 Sicherheitsleistungen in einem Gesamtwert von 1720 ? erhoben.
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