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Halle (Saale), den 26.01.2016

Landesverwaltungsamt genehmigt dem Landkreis Stendal die Haushaltssatzung 2016

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2016 des Landkreises Stendal genehmigt. Damit verfügt der Landkreis über die notwendige Rechtsgrundlage für sein künftiges wirtschaftliches Handeln. ?Der Landkreis Stendal gehört zu den ersten, die mit der genehmigten Haushaltssatzung Planungssicherheit für die kommenden Monate haben. Das eröffnet dem Kreis auch die notwendigen Spielräume, um wichtige geplante Investitionen trotz angespannter Haushaltslage umsetzen zu können.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Unterzeichnung der Genehmigung. Die vom Landkreis Stendal festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 660.000 Euro sowie vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre wurden ohne Einschränkungen genehmigt. Die Kredite sind ausschließlich für die Deckung der Eigenmittel von Investitionen in den Gymnasien in Osterburg und Tangermünde vorgesehen, für die der Landkreis eine Förderung durch das STARK-III-Programm des Landes beantragt hat.Allerdings sind mit der Genehmigung der Haushaltssatzung auch Auflagen verbunden. So hat der Landrat angesichts des andauernd hohen Einsatzes von Liquiditätskrediten durch eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 858 000 Euro sicher zu stellen, dass der Landkreis nur finanzielle Mittel für sein allgemeines Verwaltungshandeln ausgibt, soweit er diese im Haushaltsjahr auch vereinnahmt, so dass hierfür keine neuen Liquiditätskredite mehr aufgenommen werden müssen. Damit der Handlungsspielraum in den Folgejahren erhalten bleibt, ist der Landkreis Stendal auch in Zukunft gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre ihre Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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