Landesverwaltungsamt genehmigt dem Landkreis Mansfeld-Südharz die Haushaltssatzung 2016
Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2016 des Landkreises Mansfeld-Südharz genehmigt. Damit verfügt der Landkreis über die notwendige Rechtsgrundlage für sein künftiges wirtschaftliches Handeln. ?Auch der Landkreis Mansfeld-Südharz besitz nunmehr mit einer genehmigten Haushaltssatzung Planungssicherheit für die kommenden Monate. Das eröffnet dem Kreis die notwendigen Spielräume, um wichtige geplante Investitionen ? trotz angespannter Haushaltslage ? umsetzen zu können. Allerdings mussten auf Grund der schwierigen Finanzsituation bei den geplanten Investitionen Einschränkungen vorgenommen werden?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Unterzeichnung der Genehmigung.Die vom Landkreis Mansfeld-Südharz vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe 5.617.800 Euro konnte nur bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.154.350 Euro genehmigt werden. Auch bei den Verpflichtungsermächtigungen für folgende Jahre ergaben sich notwendige Kürzungen, da nicht alle vom Landkreis vorgesehenen Maßnahmen als so dringlich eingestuft werden, dass sich dafür die Neuaufnahme von Krediten rechtfertigen lässt.Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung mussten auf Grund der dauerhaft hohen Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten noch weitere Auflagen verbunden werden. So ist durch die Landrätin eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen. Außerdem hat der Landkreis Mansfeld-Südharz spätestens mit der Haushaltssatzung 2017 eine Planung vorzulegen, aus der sich eine schrittweise Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens in den Jahren 2017-2020 erkennen lässt. Damit der Handlungsspielraum in den Folgejahren gesichert werden kann, ist der Landkreis Mansfeld-Südharz gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre seine Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten zu sichern. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri",sans-serif; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}
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