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Hohenwarsleben, den 28.01.2016

Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde

In der Zeit vom 26.01.2016, 06:00 Uhr bis 27.01.2016, 06:00 Uhr ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnreviers Börde drei Verkehrsunfälle, Personen wurden nicht verletzt.     Verdacht des Fahrens unter berauschenden Mitteln   Während der Streifentätigkeit wurde am 26.01.2016, um 14:30 Uhr, in Blankenburg eine 26-jährige, deutsche  Fahrerin eines PKW Renault einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurden Hinweise festgestellt, welche auf den Konsum von berauschenden Mitteln hindeuteten. Die Betroffene wurde zum KH Blankenburg verbracht. Dort wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Der Betroffenen wurde die weitere Nutzung eines Kfz untersagt.   Geschwindigkeitskontrolle auf der B 81 Am 26.01.2016, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, wurde auf der B 81 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Insgesamt wurden 1730 Fahrzeuge gemessen, dabei wurden 100 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Das schnellste Fahrzeug wurde mit 169 km/h gemessen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 100 km/h. Der Fahrzeugführer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 440,- Euro, zwei Punkten in Flensburg und zwei Monaten Fahrverbot rechnen.

Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgZentraler Verkehrs- und Autobahndienst 39326 Hohenwarsleben Tel:  +49 39204 - 72-0 Fax: +49 39204 - 72-210Mail: za.babprev-boerde@polizei.sachsen-anhalt.de

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Hohenwarsleben, den 28.01.2016

Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde

In der Zeit vom 27.01.2016, 06:00 Uhr bis 28.01.2016, 06:00 Uhr ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnreviers Börde drei Verkehrsunfälle, Personen wurden nicht verletzt. Verdacht des Fahrens unter berauschenden Mitteln Während der Streifentätigkeit wurde am 27.01.2016, um 22:50 Uhr, in Blankenburg ein 30-jähriger, deutscher  Fahrer  eines PKW Opel einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurden Hinweise festgestellt, welche auf den Konsum von berauschenden Mitteln hindeuteten. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Betroffene wurde zum KH Blankenburg verbracht. Dort wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Dem Betroffenen wurde die weitere Nutzung eines Kfz untersagt. Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss Am 28.01.2016, um 01:45 Uhr, wurde auf der Tank-und Rastanlage Plötzetal West der BAB 14 ein 39-jähriger, deutscher PKW-Fahrer angehalten  und  kontrolliert. Während der Kontrolle wurde bei dem Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch wahrgenommen.  Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,27 Promille. Des Weiteren war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt, eine Strafanzeige gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.

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