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Bernburg, den 02.02.2016

Sammelmeldung des Polizeireviers Salzlandkreis

Kriminalitätsgeschehen Güsten (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) In der vergangenen Nacht kam es in der Ilberstedter Straße zu einem Einbruchsdiebstahl. Der oder die unbekannte Täter verschafften sich unbefugt Zutritt zu einem dort befindlichen Einkaufsmarkt, indem sie die Eingangstür  aufhebelten und einen Rollladen  noch oben schoben. In weiterer Folge betraten die Täter den Verkaufsraum und entwendeten eine unbekannte Menge an Tabakwaren. Die Täter konnten vor dem Eintreffen der Polizeibeamten in unbekannte Richtung mit dem Diebesgut flüchten. Hinweise zur Tat, den vermeintlichen Tätern oder dem Diebesgut nimmt die Polizei des Salzlandkreises entgegen.   Könnern (Einbruchsdiebstahl) In der Zeit von Donnerstag, 28.01.2016 bis Dienstag, 02.02.2016 kam es in der Bernburger Straße zu einem Einbruch. Der oder die unbekannten Täter hebelten die Eingangstür einer Firma auf und betraten die leerstehende Verkaufseinrichtung. Nach bisherigen Erkenntnissen entwendeten die Täter nichts und entfernten sich im Anschluss in unbekannte Richtung vom Tatort. Hinweise zur Tat oder den vermeintlichen Tätern nimmt die Polizei des Salzlandkreises entgegen.   Calbe (Sachbeschädigung) Bereits am Freitag kam es in der Herrmann-Löns-Straße zu einer Sachbeschädigung. Unbekannte Täter warfen einen Stein gegen das Küchenfenster wodurch ein Loch in der Doppelverglasung entstand. Der Tatzeitraum kann auf 19:00 Uhr ? 19:10 Uhr eingegrenzt werden. Der geschädigte Hauseigentümer hat Anzeige erstattet. Hinweise zur Tat oder den vermeintlichen Tätern nimmt die Polizei des Salzlandkreises entgegen. Aschersleben (Einbruch Gartenlaube) Am Montag kam es in der Hoymer Chaussee zu einem Einbruch in eine Gartenlaube. Indem der oder die bisher nicht bekannten Täter die Eingangstür einer Laube aufhebelten sowie eine Fensterscheibe einschlugen, verschafften sie sich unbefugt Zutritt zum Gebäudeinneren. Entwendet wurde nach bisherigen Erkenntnissen nicht. Hinweise zur Tat oder den vermeintlichen Tätern nimmt die Polizei des Salzlandkreises entgegen.   Verkehrsunfallgeschehen Bernburg (Verkehrsunfall mit Sachschaden) Zu einem Verkehrsunfall kam es am Montag gegen 17.15 Uhr auf der Antoinettenstraße aus Richtung Kustrenaer Straße kommend. Hier befuhr ein PKW-Fahrer die Straße und versuchte einem entgegenkommenden PKW auszuweichen. Dazu fuhr er in eine Parklücke und streifte dabei ein parkendes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Bernburg (Verkehrsunfall mit Sachschaden) Zu einem Parkplatzunfall kam es am Montag gegen 18:15 Uhr auf dem Parkplatz des Supermarktes am Zepziger Weg. Hier fuhren zwei PKW-Fahrer gleichzeitig aus einer gegenüberliegenden Parklücke heraus und es kam zum Zusammenstoß. Es entstand Sachschaden. Bernburg (Verkehrsunfall mit Sachschaden) Zu einem Wildunfall kam es am Montag gegen 22:10 Uhr auf der Landstraße L65 aus Richtung Bernburg kommend in Richtung Altenburg. Kurz hinter der Brücke der Werksbahn vom Zementwerk liefen plötzlich drei Wildschweine von links nach rechts über die Fahrbahn. Ein 45-jähriger PKW-Fahrer konnte trotz Vollbremsung einen Zusammenstoß mit zwei der Tiere nicht mehr verhindern. Die Tiere verendeten an der Unfallstelle. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt. Seeland (Wildunfall) Zu einem Wildunfall kam es am Dienstag gegen 00:05 Uhr auf der Kreisstraße K1368 aus Richtung Hoym kommend in Richtung Gatersleben. Hier kollidierte eine 26-jährige PKW-Fahrerin mit einem Fuchs. Das Tier verschwand nach dem Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand leichter Sachschaden.   Verkehrskontrollen Schönebeck (Geschwindigkeitskontrolle) Am Dienstag in der Zeit zwischen 08:00 und 09:00 Uhr führte die Polizei am Burgwall in Richtung Magdeburg eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Erlaubt sind auf diesem Streckenabschnitt 50 km/h. Es wurden 274 Fahrzeuge angemessen. Dabei wurden 11 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und geahndet. Das schnellste Fahrzeug war mit 83 km/h unterwegs.   Sonstiges   Pressemitteilung des Polizeireviers Magdeburg   Einsatz von Spezialeinheiten nach Bedrohung   Am gestrigen Abend, 01.02.2016, kam das Spezialeinsatzkommando des Landes Sachsen-Anhalt um 21:45 Uhr in der Moskauer Straße in Schönebeck zum Einsatz, nachdem nach Beziehungsstreitigkeiten diverse Drohnachrichten verschickt wurden sind.   Ein 25-jähriger Beschuldigter hatte nach wiederholten Streitigkeiten mit seiner 30-jährigen, in Magdeburg lebenden Ex Frau, diverse Drohnachrichten verschickt. Unter anderem wurde ein Bild versendet, auf dem er mit einer Pistole posierte. Die Geschädigte brachte dies im Polizeirevier Magdeburg zur Anzeige. Aufgrund der als ernst zu nehmenden Bedrohungslage wurde das SEK alarmiert und kam kurzzeitig zum Einsatz. Die Beamten drangen gegen 21:45 Uhr in die Wohnung des Beschuldigten in Schönebeck ein. Jedoch konnten keine Waffen in der Wohnung des Beschuldigten aufgefunden werden. Nach einer erfolgten Gefährderansprache erwarten den Beschuldigten nun mehrere Anzeigen, unter anderem wegen Bedrohung gegenüber seiner Ex-Frau. (Alse)   __________________________________________________________________________   Fasching: Polizei warnt vor Taschendieben und K.O.-Tropfen   Wertsachen und offene Getränke im Auge behalten, keine Getränke von Fremden annehmen   Taschendiebe nutzen gerne Menschenansammlung, wie zum Beispiel Faschingsveranstaltungen, um Wertsachen zu stehlen. Auf Partys, in Diskotheken oder Lokalen kommt es zudem immer wieder vor, dass Besuchern K.O.-Tropfen ins Glas geschüttet werden. Ziel der Täter ist, ihre Opfer willen- und wehrlos zu machen, um sie auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen. Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer. Doch mit den Tipps der Polizei kann jeder vorbeugen und die närrische Zeit genießen.   ?Taschendiebe gehen zumeist arbeitsteilig in Teams von mehreren Personen vor. Einer oder mehrere Täter lenken das Opfer ab, ein anderer greift zu und entwendet die Wertsachen, zum Beispiel Geldbörsen oder Smartphones?, weiß Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Das Repertoire der Taschendiebe ist äußerst umfangreich, fast täglich werden neue Tricks bekannt. Insbesondere das Gedränge bei Veranstaltungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln machen sich Diebe zunutze, um zuzuschlagen. Die Aufklärungsquote ist gering, da die Tat von den Opfern häufig nicht gleich bemerkt wird.     Tipps der Polizei zum Schutz vor Taschendieben: Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.Halten Sie Ihre mitgeführte Tasche stets geschlossen. Lassen Sie Ihre Handtasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt. K.O.-Tropfen: Gefahr aus dem GlasK.O.-Tropfen werden zumeist auf Partys oder in Diskotheken in die offenen Getränke der Opfer verabreicht. Deshalb muss aber niemand auf das Feiern in größerer Runde verzichten: ?Man kann sich schützen, indem man seine Getränke grundsätzlich selber bestellt, entgegennimmt und immer im Blick behält. Offene Getränke von Fremden sollte man ablehnen? rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Wer sich nach einem Getränk unwohl fühlt und zudem unerklärliche motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, sollte auf keinen Fall allein bleiben. Nicht nur um die Täter fernzuhalten, sondern auch, weil man ärztliche Hilfe benötigen könnte. Am besten ist es, Freunde, oder das Personal, um Hilfe zu bitten. Klingen die Beschwerden nicht ab, oder verschlimmern sich sogar, sollte ein Notarzt gerufen werden. Wichtig ist, schnell zu handeln, denn manche Mittel, die als K.O.-Tropfen eingesetzt werden, sind schon wenige Stunden nach der Einnahme nicht mehr in Blut und Urin nachweisbar.  Außerdem sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten. ?Das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren?, betont Klotter.   Tipps der Polizei zum Schutz vor K.O.-Tropfen: Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen. Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen. Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen. Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen. Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.  Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse. 

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