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Halle (Saale), den 08.02.2016

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung des Salzlandkreises nur teilweise

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2016/2017 des Salzlandkreises mit erheblichen Einschränkungen teilweise genehmigt. Die Festlegungen für das Jahr 2017 mussten insgesamt beanstandet werden, aber für das Jahr 2016 verfügt der Landkreis mit der erteilten Genehmigung über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. Allerdings sind auch mit der Genehmigung des Haushaltes 2016 Auflagen verbunden. Da der erforderliche Haushaltsausgleich nicht aufgezeigt werden konnte, ist durch den Landrat umgehend eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen, zu deren Leistung der Salzlandkreis rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Zudem wurde dem Salzlandkreis aufgegeben, spätestens im April eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu beschließen.Außerdem wurde das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept beanstandet, weil das beschlossene Konzept nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Das Kommunalverfassungsgesetz fordert das Aufzeigen eines Haushaltsausgleichs innerhalb von 8 Jahren. Das konnte vom Landkreis nicht dargestellt werden.Die vom Landkreis für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe 12.000.000 Euro wurde genehmigt. Auch die Festsetzung der Kreisumlage auf jeweils 47,06 v.H. der Umlagegrundlagen wurde bestätigt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wurde bis zu einer Höhe von 105.500.000 Euro genehmigt und im Übrigen versagt, da ein höherer Bedarf nicht nachgewiesen wurde. Damit der Handlungsspielraum in den Folgejahren gesichert werden kann, ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre das Wiedererlangen der Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten anzustreben.

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