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Halle (Saale), den 16.02.2016

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung des Landkreises Wittenberg für 2016

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2016 des Landkreises Wittenberg genehmigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. ?Der vorgelegte Haushalt zeigt, dass die Konsolidierungsanstrengungen der letzten Jahre zwischenzeitlich wirken. Nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den kommenden Jahren weist der Ergebnisplan mindestens den erforderlichen Ausgleich auf, so dass die vom Landkreis in seiner Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 dargestellte Überschuldung überwunden werden kann.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.Gleichwohl sind für die Bereitstellung der Eigenmittel für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen auch weiterhin Kredite notwendig. Die vom Landkreis Wittenberg dafür festgesetzten Kreditaufnahmen in Höhe von 1.243.300 Euro wurden genehmigt. Allerdings sind mit der Genehmigung auch Auflagen verbunden. So hat der Landrat eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 1.063.900 Euro sicher zu stellen, dass die investiven Auszahlungen nicht dauerhaft über Liquiditätskredite finanziert werden. Dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-tigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in den Jahren 2017 ? 2019 wurde zugestimmt, so dass die in den nächsten Jahren vorgesehenen Investitionsmaßnahmen planmäßig vorbereitet werden können. Damit der Handlungsspielraum in den Folgejahren erhalten bleibt, ist der Landkreis Wittenberg auch in Zukunft gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre ihre Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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