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Magdeburg, den 23.02.2016

(StA MD) Ermittlungsverfahren zum Unglück in Nachterstedt eingestellt

Am 18.07.2009 gegen ca. 04.30 Uhr ereignete sich an der Südböschung des Tagebaurestloches Nachterstedt ein großräumiger Böschungsabrutsch. Insgesamt gerieten ca. 4,5 Millionen Kubikmeter Erdreich in Bewegung, wodurch ein großräumiger ? sogenannter - Rutschungskessel entstand. Dabei wurden neben 3 Häusern auch drei Bewohner der Wohnsiedlung "Am Ring" in die Tiefe gerissen, die dadurch auf tragische Weise ums Leben kamen.   Durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurden unmittelbar nach dem Unglücksereignis strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen, um zu prüfen, ob ursächliches Tun oder pflichtwidriges Unterlassen von Dritten den Erdrutsch und damit den Tod der 3 Verunglückten bedingt haben. Hierzu wurde durch die Strafverfolgungsbehörden das Unglücksgeschehen in den zurückliegenden Jahren mit hoher Intensität und immensen Aufwand, teils durch Einsatz von technischen Feld- und Laborversuchen (Verflüssigungsuntersuchungen von Sand) und Mitteln (Bohrungen), aufgearbeitet. Bei Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen  hatte das Verfahren einen Umfang von insgesamt 69 Gigabyte an verschriftlichten Unterlagen. Zum Vergleich: 1 Gigabyte entspricht ca. 200 Kartons a 2.500 Blatt Papier A 4. Zur Klärung der Unglücksursache wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Gutachterkonsortium unter der Leitung von Herrn Dr.-Ing. Clostermann der Markscheiderisch-Geotechnische Consulting Dortmund beauftragt. Die Gutachter kamen nach den Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass der Böschungsabrutsch auf ein Versagen des errichteten Böschungssystems unter Wasser zurückzuführen sei. Dort bei Errichtung des Böschungssystems verwendete Kippmaterialien seien durch die zur Unglückszeit vorherrschenden Wasserdrücke in Bewegung geraten und abgerutscht.  Zudem hat die Betreibergesellschaft Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gutachtliche Untersuchungen zur Unglückursache angestellt. Auch der von der Betreibergesellschaft beauftragte Gutachter Prof. Dr. Rolf Katzenbach kam im Kern zu dem Ergebnis, dass Schwachstellen im Böschungssystem und hoher Wasserdruck für den Abrutsch mitursächlich gewesen seien. Er geht  jedoch davon aus, dass Auslöser für den Böschungsabrutsch ein seismisches Ereignis (Microbeben) gewesen sei.   Schon vor diesem Hintergrund, dass trotz Auswertung aller seit Beginn des Bergbaus im Unglücksbereich, wo seit ca. 1831 Braunkohle abgebaut wird, vorliegenden Unterlagen und Aufzeichnungen keine einheitliche Ursache für den Erdrutsch durch die Gutachter festgestellt werden kann, ließ sich der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch) nicht erhärten. Es haben sich auch keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Mitarbeiter der Betreibergesellschaft oder der Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB), strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Errichtung oder Pflege des Böschungssystems am Unglücksort begangen haben. Die über Jahre sich verändernden Grundwasserverhältnisse, Strömungs- und Druckverhältnisse, waren nicht sicher vorhersehbar. Aus den Ermittlungen ließ sich auch nicht herleiten, dass etwa Maßnahmen zur Verhinderung des Böschungsabrutsches oder Evakuierungsmaßnahmen in Kenntnis eines bevorstehenden Erdrutsches unterlassen wurden.    Daher wurde das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}

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