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Magdeburg, den 24.02.2016

Ministerpräsident Haseloff: Bundesüberschuss für Rentenangleichung Ost einsetzen

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Angesichts des vom deutschen Staat im Jahr 2015 erzielten Überschusses von 19,4 Mrd. Euro hat Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff gefordert, nun den fälligen Zwischenschritt zur Angleichung der Ost- an die Westrenten zu unternehmen. ?Angesichts des hohen Überschusses, den der Bund 2015 erzielt hat, sollte jetzt auch die Angleichung der Ostrenten vorgezogen werden?, erklärte Haseloff. ?Wegen der immer noch unterschiedlichen Einkommen findet die Rentenangleichung nicht automatisch statt. Niedrigere Einkommen führen zu niedrigeren Entgeltpunkten. Dies wird für ostdeutsche Rentner durch die sogenannte Höherwertung ausgeglichen. Wenn aus Gründen der Gleichbehandlung die Höherwertung entfallen soll, benötigen wir einen anderen Ausgleichsmechanismus, damit die ostdeutschen Beschäftigten beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden. Wie in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene vorgesehen, müssen wir spätestens 2017 einen Schritt zur weiteren Angleichung unternehmen. Dafür müssen die Rentenversicherungsträger einen Bundeszuschuss erhalten, der die Abschmelzung des Höherwertungsfaktors ausgleicht. So erreichen wir das angestrebte Ziel, bis Ende 2019 ein einheitliches Rentensystem in ganz Deutschland zu erhalten.? Haseloff betonte, dass der derzeitige Haushaltsüberschuss genutzt werden sollte, um den Einstieg in die Angleichung um ein Jahr auf 2016 vorzuziehen. Ziel der Bundesregierung ist es, mit Auslaufen des Solidarpaktes 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung auch die Angleichung der Renten zu erreichen. Im Juli 2016 wird der Bund den Stand der Angleichung überprüfen und auf dieser Basis 2017 gegebenenfalls eine Teilangleichung vornehmen. Durch einen sogenannten Höherwertungsfaktor beim Erwerb von Rentenansprüchen im Osten werden bislang Nachteile, die sich aus dem niedrigen Lohnniveau ergeben, berücksichtigt. Dieser stünde mit einer Angleichung der Renten zur Disposition.   /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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