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Dessau-Roßlau, den 02.03.2016

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Kriminalitätsgeschehen   In Büros eingebrochen   Am Dienstagvormittag, 01.03.2016 wurde dem Polizeirevier Dessau- Roßlau der Einbruch in Büros in der Antoinettenstraße gemeldet. Nach Angaben des Anzeigenerstatters habe sich die Tat zwischen Montag, 29.02.206  18.00 Uhr und Dienstag, 01.03.2016  10.00 ereignet. Ob etwas entwendet wurde, konnte zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme nicht genannt werden. Beamte des Revierkriminaldienstes übernahmen die Tatortarbeit und sicherten Spuren. Ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls unter erschwerenden Umständen wurde aufgenommen.     Ladendiebstahl   Ermittlungen wegen Diebstahls mit Waffe und Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden am Dienstag, 01.03.2016 gegen einen 51-Jährigen aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingeleitet. Ein Mitarbeiter einer Verkaufseinrichtung in der Wolfgangstraße soll gegen 11.30 Uhr einen Mann bei einem Ladendiebstahl beobachtet haben. Bei der Herausgabe des Diebesguts habe der Mitarbeiter bei dem Mann unter seiner Jacke einen waffenähnlichen Gegenstand bemerkt und verständigte die Polizei. Bei dem waffenähnlichen Gegenstand handelte es sich um eine Schreckschusspistole. Der 51-Jährige sei nicht im Besitz der erforderlichen Berechtigungen. Die Pistole wurde sichergestellt.     Verstoß gegen das Waffengesetzt   Dem Polizeirevier Dessau-Roßlau wurde am Dienstagabend, 01.03.2016 um 21.45 Uhr die Feststellung von Schüssen im Bereich der Törtener Straße gemeldet. Beamte des Reviers kontrollierten kurz darauf im Bereich der Ackerstraße einen 37-Jährigen. Dieser trug innerhalb seiner Jacke eine Schreckschusspistole. Eine Berechtigung zum Führen einer Waffe lag nicht vor. Die Pistole und dazugehörige Utensilien wurden sichergestellt. Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.          Verkehrsgeschehen   Ohne Pflichtversicherung unterwegs   Am 01.03.2016 gegen 07:15 Uhr stellten Beamte des Polizeirevier Dessau-Roßlau kurz vor der Ortslage Streetz eine 52-jährige Fahrzeugführerin fest. Diese führte ein Kleinkraftrad dessen Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Die Weiterfahrt wurde untersagt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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