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Halle (Saale), den 03.03.2016

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung des Landkreises Harz für 2016

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2016 des Landkreises Harz genehmigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. Gleichwohl sind für die Bereitstellung der Eigenmittel für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen auch weiterhin Kredite notwendig. Die vom Landkreis Harz dafür vorgesehenen Kreditaufnahmen wurden nur bis zu einer Höhe von 1 Mio Euro erteilt und im Übrigen versagt. Zudem sind mit der Genehmigung auch Auflagen verbunden. So hat der Landrat mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 665.000 Euro sicher zu stellen, dass die investiven Auszahlungen nicht dauerhaft über Liquiditätskredite finanziert werden. Dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-tigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird im Umfang von 2.6 Mio Euro genehmigt, so dass die in den nächsten Jahren vorgesehenen Investitionsmaßnahmen planmäßig vorbereitet werden können. Auch die Festsetzung der Kreisumlage auf jeweils 40,94 v.H. der Umlagegrundlagen wurde bestätigt.Damit der Handlungsspielraum in den Folgejahren erhalten bleibt, ist der Landkreis Harz auch in Zukunft gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre seine Leistungsfähigkeit durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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