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Magdeburg, den 03.03.2016

(OVG LSA) Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt nimmt den Beitrag in der Volksstimme vom 1. März 2016 zum Anlass, klarstellend darauf hinzuweisen, dass das Oberverwaltungsgericht bereits mehrfach, zuletzt mit Beschluss vom 20. Januar 2016 (Aktenzeichen 4 L 215/15) entschieden hat, dass Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) nicht bestehen. Ebenso wie andere mit Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befasste Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe und auch Landesverfassungsgerichte bzw. Verfassungsgerichtshöfe geht das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt davon aus, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht verfassungswidrig ist.

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