(StA MD) Die Staatsanwaltschaft Magdeburg lehnt strafrechtliche Ermittlungen gegen die Partei "Die Rechte" ab
Gegen die Partei ?Die Rechte? war Strafanzeige in Zusammenhang mit der Plakatierung im aktuellen Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt mit der ? nach außen hin im Wortspiel verfänglichen - Parole ?Wir hängen nicht nur Plakate! Die Rechte? erstattet worden.Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aus dem Inhalt der Wahlparole kein Anfangsverdacht für das Vorliegen von Straftaten ergibt.Insbesondere scheidet eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) aus, weil die Mehrdeutigkeit der Parole aus strafrechtlicher Sicht nicht den sicheren Schluss zulässt, dass zu Gewalt ? bzw. Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Teile der Bevölkerung oder einzelne Personen aufgestachelt werden soll.Auch eine strafbare Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 Strafgesetzbuch) kann aus dem Wortlaut der Parole nicht sicher hergeleitet werden, weil nicht zu einer bestimmten Straftat aufgefordert wird.
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