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Magdeburg, den 07.03.2016

23-Jähriger verursacht unter Alkohol- und Drogeneinfluss gleich zwei Verkehrsunfälle und beging anschließend Unfallflucht

  Ein 23jähriger Magdeburger verursachte am gestrigen Sonntagmorgen unter Alkohol- und Drogeneinfluss gleich zwei Verkehrsunfälle bei dem insgesamt vier Personen verletzt und sieben Fahrzeuge beschädigt wurden. Der 23-Jährige ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, der von ihm genutzte PKW Renault war nicht zugelassen. Am Fahrzeug selbst befanden sich gestohlene Kennzeichen. Zunächst hatte der 23-Jährige gegen 05.50 Uhr im Kreuzungsbereich Liebknechtstraße/Beimsstraße einem Taxi die Vorfahrt genommen und war mit diesem kollidiert. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt, der 45-Jährige Taxifahrer leicht verletzt. Der Verursacher setzte mit dem Renault die Fahrt fort. Drei Insassen im Renault im Alter von 17 bis 21 Jahren wurden bei dem Zusammenstoß ebenfalls leicht verletzt. Diese ließ der 23-Jährige wenig später aus dem Fahrzeug aussteigen und fuhr allein weiter. Wenig später verlor er in der Wielandstraße die Kontrolle über den PKW und stieß in der weiteren Folge gegen fünf abgeparkte PKW, die dabei zum Teil erheblich beschädigt wurden. Am PKW Renault riss das rechte Vorderrad ab, so dass der Verursacher das Fahrzeug hier verließ und zu Fuß vom Unfallort flüchtete. Nachdem die Polizei einen telefonischen Hinweis erhalten hatte, konnte der 22-Jährige letztendlich noch am Sonntagmorgen gegen 08.00 Uhr  in einer Wohnung in der Beimssiedlung festgestellt werden. Auch die Mitinsassen im Renault traf die Polizei hier an. Zwei von diesen musste aufgrund ihrer beim ersten Unfall erlittenen Verletzungen zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus verbracht werden. Der 23-Jährige wies einen Atemalkoholwert von 0,71 Promille auf, ein Drogenvortest fiel ebenfalls positiv aus. Der Mann wurde zur Blutentnahme in eine Dienststelle verbracht. Der PKW Renault wurde sichergestellt. Der junge Mann muß sich jetzt gleich wegen mehrerer Delikte verantworten, so wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. (kü.)

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