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Hohenwarsleben, den 07.03.2016

Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde

Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss   Am 03.03.2016, um 20:00 Uhr, wurde in Thale im Rahmen einer Verkehrskontrolle  ein 30-jähriger deutscher PKW-Fahrer  kontrolliert. Beim Fahrzeugführer wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,29 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Eine Strafanzeige wurde gefertigt, der Führerschein sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.   Am 03.03.2016, um 23:45 Uhr, wurde in Blankenburg im Rahmen einer Verkehrskontrolle  ein 45-jähriger deutscher PKW-Fahrer  kontrolliert. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,20 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Es wurden weitere Straftaten(Urkundenfälschung und Pflichtversicherungsverstoß) festgestellt. Eine Strafanzeige wurde gefertigt, der Führerschein sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.   Verdacht des Fahrens unter berauschenden Mitteln   Während der Streifentätigkeit wurde am 03.03.2016, um 16:00 Uhr, in Blankenburg in der Lerchenbreite der 26-jährige, deutsche  Fahrer eines PKW Renault einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurden Hinweise festgestellt, welche auf den Konsum von berauschenden Mitteln hindeuteten. Bei dem PKW-Fahrer wurden weitere Betäubungsmittel sichergestellt. Der Betroffene wurde zum Klinikum Blankenburg verbracht. Dort wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Ihm wurde die weitere Nutzung eines Kfz untersagt.   Im Rahmen der Verkehrsüberwachung erfolgte bei einem 28-jährigen, deutschen  Fahrer eines PKW Fiat, nach einer Geschwindigkeitskontrolle, eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung. Bei dieser Maßnahme wurden Hinweise festgestellt, die auf Konsum von berauschenden Mitteln hindeuten. Ein freiwilliger Drogentest war positiv.  Der Betroffene wurde zum Klinikum Haldensleben verbracht. Dort wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Eine Strafanzeige wurde gefertigt, der Führerschein sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.   Mobile Geschwindigkeitsmessung Am 03.03.2016 wurden im Bereich der BAB 2 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Bei erlaubten 120 Km/h wurde ein Fahrzeugführer aus Zwickau mit 195 km/h gemessen. Der Fahrzeugführer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 440,- Euro, zwei Punkten in Flensburg und zwei Monaten Fahrverbot rechnen.

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