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Magdeburg, den 08.03.2016

Kooperation zur Berufsberatung auf neue Grundlage gestellt

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Kultusminister Dorgerloh stellte neu gefasste Vereinbarung mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit vor Die Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt sollen künftig beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf noch besser und zielgenauer beraten werden. Das wird in einer neu gefassten Kooperationsvereinbarung geregelt, die mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit verabredet worden ist und die Kultusminister Stephan Dorgerloh heute im Kabinett vorgestellt hat. Mit der neuen Vereinbarung sollen die seit 2007 bestehenden vertraglichen Grundlagen mit der Bundesagentur für Arbeit weiterentwickelt und neue Schwerpunkte gesetzt werden. ?In den vergangenen Jahren hat sich hier eine Menge getan und wir müssen die Vereinbarung den veränderten Bedingungen anpassen?, unterstrich der Kultusminister. ?Unser gemeinsames Ziel ist es, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf zu ermöglichen. Sie sollen nach Abschluss der Schule möglichst ohne Brüche und Warteschleifen eine Ausbildung, ein Studium oder eine zu einem Beruf hinführende Qualifizierung aufnehmen können. Damit das klappt, brauchen wir schon frühzeitig eine gezielte Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler.? Dies erfordere, die Angebote für die Jugendlichen optimal aufeinander abzustimmen. ?Die Grundlage dafür ist mit der neuen Vereinbarung gelegt.? Eine besondere Bedeutung komme dabei der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Übergang Schule und Beruf zu, so der Minister weiter. Die abgestimmte Gestaltung des Übergangs sei auch ein wesentlicher Erfolgsfaktor, um  Fachkräfte für die regional ansässigen Wirtschaftsunternehmen zu gewinnen. Für die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen unterstrich deren Chef Kay Senius ?Wenn wir das Wort ?Fachkräftesicherung? ernst nehmen, brauchen wir in Anbetracht der demografischen Entwicklung im Land neue Antworten auf neue Herausforderungen. Die Wirtschaft braucht dringend Nachwuchs und die Chancen für Bewerber und Auszubildende im Land sind gut, deshalb darf uns kein Jugendlicher verloren gehen. Wir müssen daher zum einen verhindern, dass junge Menschen am Ende ohne Berufsabschluss da stehen und zum anderen Jugendliche noch immer das Land verlassen, weil sie und ihre Eltern nur wenig über die Chancenberufe in Sachsen-Anhalt wissen. Darüber hinaus kommt es jetzt darauf an, junge Flüchtlinge schnellstmöglich in Ausbildung zu bringen, um ihre gesellschaftliche Integration auf eine stabile Grundlage zu stellen. Diese Aufgaben können nur gelingen, wenn wir die Berufsorientierung in den Schulen systematisieren und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren Schule und Berufsberatung gestärkt wird.? Die Kooperationsvereinbarung setzt hier das bislang gültige Abkommen aus dem Jahr 2007 fort, das auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit von 2004 geschlossen worden war. Damit soll die erfolgreiche Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden. Nach dem neuen Übereinkommen erfolgt künftig eine stärkere Verankerung der systematischen Berufs- und Studienorientierung an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Auch die berufsbildenden Schulen werden mit einbezogen. Zudem soll die Berufsberatung vermehrt in den Schulen präsent sein. Dazu wird die Beratung, wo es möglich ist, in die Schulen verlagert, um eine bessere Abstimmung der Angebote zu erreichen. Neu hinzugekommen ist ferner die Abstimmung und Entwicklung von Maßnahmen zur Integration von jungen Flüchtlingen. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit am Übergang von Schule und Beruf weiter ausgebaut. Hier sollen insbesondere Jugendliche mit Hilfsangeboten unterstützt werden, die Probleme mit einem erfolgreichen Übergang haben. Sie müssten möglichst frühzeitig begleitet werden. Ziel der Übereinkunft sei es, dass ?die Jugendlichen zum Ende ihrer Schulzeit mit klaren und realistischen Vorstellungen eigenverantwortlich und sachkundig Entscheidungen für ihre berufliche Zukunft fällen können?, heißt es in der Vereinbarung. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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