Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stendal und der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleusung (GES) des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und der Bundespolizeidirektion Pirna - Gemeinsamer Schlag gegen die international agierende Schleusungskriminalität - Zeitgleiche Durchsuchungen in mehreren Bundesländern
Am Mittwoch, dem 09.03.2016, ab 10:30 Uhr, haben 175 Beamte der Landes- und der Bundespolizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Stendal wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in fünf Bundesländern sieben Wohnungen und fünf Geschäftsräume durchsucht. Dabei wurden unter anderem zwei Personen (ein 51-jähriger deutscher Staatsangehöriger indischer Herkunft und ein 36-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger) vorläufig festgenommen. Diese werden am 10.03.2016 zur Entscheidung über den Haftantrag der Staatsanwaltschaft Stendal dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Gegen elf bei den Durchsuchungen angetroffene weitere Personen (fünf Frauen, sechs Männer) indischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit (im Alter von 18 bis 31 Jahren) wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Die Durchsuchungsobjekte befanden sich in den Bundesländern Sachsen-Anhalt (5), Berlin (1), Brandenburg (1), Hessen (4) und Rheinland-Pfalz (1). Im Zuge des Polizeieinsatzes konnten die eingesetzten Beamten umfänglich verfahrensrelevante Beweismittel sicherstellen bzw. beschlagnahmen. Neben einer Vielzahl verschiedener Dokumente zu Eheschließungen sowie Flugbuchungs- und Überweisungsbelege handelte es sich um eine große Anzahl von Kommunikationsmitteln (u. a. Smartphones), Datenträgern, Bargeld im Wert von ca. 8.000 EUR in unterschiedlichen Währungen sowie ebenfalls eine große Anzahl von Eheringen unterschiedlicher Größe. Den Durchsuchungsmaßnahmen waren mehrmonatige, intensive Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleusung des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und der Bundespolizeidirektion Pirna vorausgegangen. Das Ermittlungsverfahren gegen bislang sechs männliche und zwei weibliche Beschuldigte ist bei der Staatsanwaltschaft Stendal anhängig. Die Frauen und Männer im Alter zwischen 28 und 61 Jahren stammen aus Indien, Bulgarien sowie Deutschland und stehen im Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in mindestens 24 Fällen. Hierzu sollen die Beschuldigten Scheinehen zwischen indischen und vornehmlich bulgarischen Staatsangehörigen organisiert haben, wofür sie jeweils bis zu 20.000,00 ? erhielten. Der in § 96 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hierfür vorgesehene Strafrahmen reicht von einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bereits am 07.03.2016 wurde im Zusammenhang mit dem hier geführten Ermittlungsverfahren ein 27-jähriger indischer Staatsangehöriger in Dänemark von der örtlichen Polizei festgenommen. Er wollte dort eine mutmaßliche Scheinehe mit einer 29-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen eingehen. Bei der Überprüfung hierfür erforderlicher Dokumente war eine internationale Fahndungsausschreibung des griechischen Aufenthaltstitels im indischen Reisepass des Mannes festgestellt worden. Mit der heutigen Maßnahme gelang der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleusung des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und der Bundespolizeidirektion Pirna ein empfindlicher Schlag gegen die organisierte Schleusungskriminalität. Die Ermittlungen dauern an.
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