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Hohenwarsleben, den 21.03.2016

Polizeimeldung - Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde

In der Zeit vom 18.03.2016, 06:00 Uhr bis 21.03.2016, 06:00 Uhr ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnreviers Börde 13 Verkehrsunfälle, drei Personen wurden leicht verletzt.     Verdacht des Fahrens unter berauschenden Mitteln   Während der Streifentätigkeit wurde am 18.03.2016, um 23:55 Uhr, in Hoym in der Ernst-Thälmann-Straße eine  36-jährige deutsche  Fahrerin  eines PKW Ford einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurden Hinweise festgestellt, welche auf den Konsum von berauschenden Mitteln hindeuteten. Ein freiwilliger Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Fahrzeugführerin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die  Betroffene wurde zum KKH Quedlinburg verbracht. Dort wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Der Betroffenen wurde die weitere Nutzung eines Kfz untersagt.   Am 19.03.2016, um 22:35 Uhr, wurde in Könnern ein 28-jähriger deutscher PKW-Fahrer angehalten  und  kontrolliert. Bei der Kontrolle wurden Hinweise festgestellt, welche auf den Konsum von berauschenden Mitteln hindeuteten. Der  Betroffene wurde zum Polizeirevier Salzlandkreis verbracht. Dort wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Den Betroffenen wurde die weitere Nutzung eines Kfz untersagt.   Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss   Am 18.03.2016, um 07:39 Uhr, wurde während der Streifentätigkeit auf der B 1  ein 54-jähriger deutscher Fahrer eines Mofas  kontrolliert. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,71 Promille. Um 07:50 Uhr wurde ein beweissicherer Atemalkoholtest durchgeführt, mit einem Wert von 0,64 Promille. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wurde gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.     Während der Streifentätigkeit wurde am 19.03.2016, um 21:35 Uhr, in der Ortslage Bebitz, Stadt Könnern, ein 35-jähriger deutscher  Fahrer  eines PKW Opel einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,63 Promille. Um 22:00 Uhr wurde ein beweissicherer Atemalkoholtest durchgeführt, mit einem Wert von 0,69 Promille. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wurde gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.   Am 21.03.2016, um 00:50 Uhr, wurde auf dem Magdeburger Ring in Richtung Bundesautobahn 2 ein 38-jähriger deutscher Fahrer eines PKW VW einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,81 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein wurde sichergestellt und somit die Weiterfahrt untersagt.

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