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Halberstadt, den 21.05.2016

Polizeimeldung

Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Kradfahrerin am Samstag, 21.05.2016, gegen 16:15 Uhr auf der B 242 aus Richtung Stiege in Richtung GüntersbergeDie unfallbeteiligte 26-jährige Kradfahrerin befuhr mit ihrem Krad Suzuki als erste einer Gruppe von Bikern die B 242. Aus bisher unbekannter Ursache verlor die aus Bayern stammende Fahrzeugführerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug, stürzte in Folge und kam auf der Fahrbahn zum Liegen. Der hinter ihr fahrende ebenfalls 26-Jährige und aus Bayern stammende Kradfahrer leitete eine Notbremsung ein, konnte aber einen Sturz mit seiner Aprilia nicht verhindern. An beiden Krädern entstand Sachschaden in Höhe von geschätzten 9.000?.Verkehrsunfall mit einem schwer und einem leichtverletzten Kradfahrer am Samstag, 21.05.2016 gegen 16:20 Uhr, auf der B 81 aus Richtung Nordhausen in Richtung Hasselfelde, Höhe Rotacker Der Unfallbeteiligte Kradfahrer aus Hohenhameln befuhr mit seinem Krad Honda die B 81 aus Richtung Nordhausen kommend in Richtung Hasselfelde. Beim Durchfahren einer Linkskurve, Höhe Rotacker, kam der 33-Jährige aus bisher ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr gegen die rechte ?Leitplanke?, steuerte sein Krad nach links auf die Fahrbahn zurück, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet ins Schlingern, schlug mit dem Hinterrad noch einmal gegen die Leitplanke und stürzte in Folge über die Leitplanke und kam hinter dieser schwerverletzt zum Liegen. Der hinter dem verunfallten Kradfahrer fahrende 30-jährige Kradfahrer aus Hildesheim beobachtete den Unfall, leitete eine Vollbremsung ein, wobei, nach seinen eigenen Angaben, beide Räder seines Krads Honda blockierten, stürzte zu Boden, rutschte ebenfalls unter die Leitplanke, verletzte sich leicht. Beide Unfallbeteiligte wurden mittels RTW in das Harzklinikum Wernigerode verbracht. An beiden Krädern entstand augenscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von geschätzten 10.000? und an der Baulast geschätzte 1.000?.Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum unter Einfluss von Alkohol in Quedlinburg, Schillerstraße am 22.05.2016 gegen 06:22 UhrIm Rahmen der Streifentätigkeit wurde der Pkw VW Golf in der Schillerstraße fahrend festgestellt, angehalten und der Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 0,72 Promille. Gegen den 49-jährigen Fahrzeugführer aus Quedlinburg wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.    Straßenverkehrsgefährdung durch grobe Vorfahrtsmissachtung, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis am 21.05.2016 gegen 23:25 Uhr in Wernigerode StadtzentrumIm Rahmen einer schlichthoheitlichen Streifenfahrt wurde durch eine Funkstreifenwagenbesatzung in der Ilsenburger Straße/Einmündung Alte Poststraße ein Pkw VW Golf 3 fahrend festgestellt und der Fahrzeugführer sollte kontrolliert werden. Als der Fahrzeugführer die Polizeibeamten sah, fuhr dieser mit überhöhter Geschwindigkeit, zeitweise mit bis zu 140 Km/h, in Richtung Stadtzentrum. Im Rahmen der Nacheile, unter Nutzung Sondersignal und Stopp Polizei, passierte der Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit von 120 Km/h die auf Rot stehende Lichtzeichenanlage in der Unterführung Ochsenteichstraße/Bahnhofstraße, fährt weiter entgegen der Einbahnstraße in der Schreiberstraße auf den Hinterhofparkplatz der Spielothek TEDI in der Minslebener Straße/Schreiberstraße und stoppte den Pkw. Der Fahrzeugführer und Beifahrer, beide männlich, sind aus dem Fahrzeug geflüchtet. Der Beifahrer konnte unweit des Pkw fußläufig durch die Einsatzkräfte gestellt werden. Durch Hinzuziehung weiterer Einsatzkräfte konnte im Nahbereich der Fahrzeugführer, welcher sich in einem angrenzenden Garten hinter der Videothek versteckte, aufgegriffen werden. Im Rahmen der Aufnahme der Strafanzeige wurde bekannt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Es konnten bei dem Beschuldigten Betäubungsmittel, u.a. Crystal, Ecstasy, Speed, Marihuana in Kleinstmengen aufgefunden werden. Gegen den 35-jährigen Fahrzeugführer aus Wernigerode wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt sowie die Weiterfahrt untersagt.Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum unter Einfluss von Alkohol auf der B 6 aus Richtung Zentrum Wernigerode in Richtung Blankenburg am Anfang des Baustellenbereiches, am 22.05.2016 gegen 11:37 UhrIm Rahmen der Streifentätigkeit wurde durch Einsatzkräfte des PRev Harz der Pkw Ford  an der oben angeführten Stelle fahrend festgestellt, angehalten und der Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 2,70 Promille. Gegen den 63-jährigen Fahrzeugführer aus Wolfen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt sowie der Führerschein beschlagnahmt.  

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