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Magdeburg, den 22.05.2016

Ausnahmegenehmigung für Grundschul-Außenstelle Wust wird um zwei Jahre verlängert

800x600 Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat entschieden, die zum Ende dieses Schuljahres auslaufende Ausnahmegenehmigung der ehemaligen Grundschule Wust als Außenstelle der Grundschule Schönhausen für weitere zwei Schuljahre bis 2017/2018 zu verlängern. Die Grundschule Wust war aufgrund zu geringer Schülerzahlen bereits im Juli 2014 geschlossen worden. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird das Gebäude der ehemaligen Grundschule als Außenstelle der Grundschule Schönhausen genutzt. Diese Außenstellenlösung ist zur Sicherung der Unterrichtsorganisation befristet und nur aufgrund fehlender räumlicher Voraussetzungen am Schulstandort zugelassen.   Die Gemeinde Elbe-Havel-Land als Schulträger hatte in den vergangenen Wochen wiederholt darauf hingewiesen, dass der beabsichtigte Neubau einer Kindertagesstätte, die eine Voraussetzung für die Beschulung aller Kinder in Schönhausen ist, noch nicht vollzogen ist. Bei der Entscheidung berücksichtigt das Ministerium für Bildung diese Einwände des Schulträgers und auch die Bedenken der betroffenen Eltern.   Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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