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Halle (Saale), den 29.05.2016

(LG HAL) Terminvorschau Juni 2016

Tag         Uhrzeit 02.06.16  08:30 06.06.16  08:30 15.06.16  08:30 17.06.16  08:30       Raum 141 5 KLs 9/16   Der im August 1988 geborenen Angeklagten wird schwere  Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen zur Last gelegt. Sie soll im März 2015 in Halle ihren im April 2013 geborenen Sohn massiv geschüttelt haben, wobei der Kopf des Kindes an einem festen Gegenstand angeschlagen sei. Dadurch sei bei dem Kind ein Herzstillstand eingetreten, es habe von dem durch die Angeklagte herbeigerufenen Notarzt reanimiert werden müssen. Ferner seien Schädelinnenraumblutungen und eine Hirnschwellung diagnostiziert worden, im weiteren Verlauf sei es zu einem Hirninfarkt gekommen, was zu bleibenden schwersten psychischen und geistigen Schäden geführt habe bzw. führen werde. Die Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten und sich dahingehend eingelassen, der Junge sei einfach in sich zusammen gesackt. Widersprüchliche Zeugenaussagen gibt es dazu, ob sich an dem fraglichen Tag noch weitere Personen in der Wohnung aufgehalten haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.      Tag         Uhrzeit 08.06.16  10:30 22.06.16  10:30     Raum 96 13 KLs 14/16   Dem im September 1972 geborenen Angeklagten wird versuchter Betrug in Tateinheit mit irreführender Werbung und Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz und das Heilmittelwerbegesetz zur Last gelegt. Er soll im Februar 2015 als Handelsvertreter im Vorfeld einer sogenannten Kaffeefahrt zunächst Gäste mit dem Versprechen eines hochwertigen Sach- oder Geldgewinns im Werte von 149,00 Euro zur Teilnahme an der Fahrt bewogen haben und dann im Zuge der Kaffeefahrt bei einer Verkaufsveranstaltung in einem Gasthaus in Aken eine Matratzenauflage als klinisch erprobt und therapeutisch wirksam angepriesen und zum Stückpreis von mindestens 1.500,00 Euro angeboten haben, wobei der Matratzenauflage die Wirkweise eines Medizinproduktes zugeschrieben worden sei diese aber nicht nach dem Medizinproduktegesetz zugelassen sei. Fünf Teilnehmer an der Kaffeefahrt sollen tatsächlich derartige Auflagen erworben haben. Im Falle einer Verurteilung kommt die Verhängung einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe in Betracht.          Tag         Uhrzeit 13.06.16  08:00 16.06.16  09:30 20.06.16  09:30 22.06.16  09:30 12.07.16  09:30 14.07.16  09:30 04.08.16  09:30 12.08.16  09:30 16.08.16  09:30 18.08.16  09:30     Raum 169 2 KLs 2/14   Der Angeklagte A.W. ist im Oktober 1946 geboren, sein Sohn, der Angeklagte T.W. im Februar 1972. Den beiden werden insgesamt 38 strafbare Handlungen zur Last gelegt, darunter Insolvenzverschleppung, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Bankrott. Die beiden Angeklagten sollen zwischen Juli 2009 und Mai 2011 in Langeneichstädt gemeinsam ein Bauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt haben, wobei A.W. eingetragener Geschäftsführer gewesen und T.W. als sogenannter faktischer Geschäftsführer an der Unternehmensführung beteiligt gewesen sei. Obwohl sie gewusst hätten, dass das Unternehmen bereits seit dem 01.08.2010 nicht mehr zahlungsfähig sei und damit einer Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages bis spätestens zum 22.08.2010 bestand, hätten sie erst am 01.12.2010 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, nachdem bereits eine Krankenkasse, bei der Beitragsrückstände bestanden hätten, Ende Oktober 2010 einen Insolvenzantrag gestellt hatte. Dem dann eingesetzten Insolvenzverwalter hätten sie dann ein Firmenkonto verschwiegen, so dass dieser das dortige Guthaben nicht ohne weiteres habe zur Masse ziehen können. Mit der Ehefrau des A.W. und Mutter des T.W. hätten sie für das Unternehmen eine Darlehensvereinbarung getroffen, auf deren Grundlage aus Mitteln des Unternehmens Rückzahlungen an die vermeintlichen Darlehensgeberinnen geflossen seien, obwohl es tatsächlich nie zur Auszahlung der Darlehen an das Unternehmen gekommen sei. Ferner sollen die Angeklagten im Namen des Unternehmens Arbeitsverträge mit ihren jeweiligen Ehefrauen geschlossen habe, auf deren Grundlage diese monatliche Gehälter bezogen hätten, ohne jedoch tatsächlich Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb des Unternehmens auszuüben. In den Monaten April bis Oktober sollen sie es außerdem unterlassen haben, die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen abzuführen. Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen. In der Anklageschrift sind 97 Zeugen sowie zahlreiche Unterlagen als Beweismittel benannt. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.          Tag         Uhrzeit 16.06.16  09:00 17.06.16  09:00     Raum 123 10a KLs 9/16   Dem im Januar 1991 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt. Er soll im September 2015 in einer Straßenbahn in Halle einen anderen Fahrgast mit einem Hammer bedroht und ihn so gezwungen haben, dem Angeklagten sein Mobiltelefon im Werte von 150,00 Euro zu überlassen. Der Angeklagte hat sich zu dem Vorwurf nicht geäußert. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.          Tag         Uhrzeit 16.06.16  08:30 21.06.16  08:30 23.06.16  08:30     Raum 141 1 Ks 2/16   Dem im Januar 1967 geborenen Angeklagten hat die Staatanwaltschaft mit ihrer Anklageschrift gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt . Er soll im Oktober 2015 in der Küche seines Elternhauses in Waldau im Zuge eines Streites mit einer Eisenstange auf seinen damals 83-jährigen Vater eingeschlagen und diesen mindestens elf Mal am Kopf und acht Mal am Oberkörper getroffen haben. Der Vater soll erhebliche Verletzungen davongetragen haben, die jedoch zu keinem Zeitpunkt lebensgefährlich gewesen seien. Der Angeklagte hat zur Erklärung vorgetragen, zur Auseinandersetzung mit seinem Vater sei es wegen alter, noch aus der Vorwendezeit stammender Missbrauchsvorwürfe gekommen. Die Anklage wurde zunächst zum Amtsgericht erhoben, das Verfahren ist nunmehr von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts übernommen worden, da auch ein versuchtes Tötungsdelikt in Betracht kommt. Sollte es zu einer derartigen Verurteilung kommen, droht eine mehrjährige Haftstrafe.                        Tag         Uhrzeit 21.06.16  09:00 24.06.16  09:00 28.06.16  09:00 01.07.16  09:00 06.07.16  09:00 15.07.16  09:00     Raum 90 8c Ns 135/15  Berufungsverfahren   Der im Februar 1957 geborene Angeklagte ist vom Amtsgericht in Eisleben wegen Erpressung in 14 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden. Das Amtsgericht hat es nach 10 Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte zwischen Juni 2010 und September 2011 am Süßen See in Seeburg im Auftrag eines Fischereipächters eigenmächtige Kontrollen vorgenommen und dabei am See  angetroffenen Anglern angedroht habe, er werde Strafanzeige wegen Tierquälerei oder Fischwilderei gegen sie erstatten, wenn sie nicht Geldbeträge zwischen 100,00 und 250,00 Euro an ihn zahlten. In 14 Fällen sei es tatsächlich zu den verlangten Zahlungen gekommen, auf die der Angeklagte keinerlei Anspruch gehabt habe, die er dann aber in Absprache mit dem Fischereipächter für sich habe behalten dürfen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe in Abrede gestellt. Auf seine Berufung hin hat nun die Berufungskammer des Landgerichts die Beweisaufnahme zu wiederholen.     

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