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Magdeburg, den 30.05.2016

Neue milliardenschwere Programme für Exzellenz, Wissenstransfer und Nachwuchs Felgner: ?Förderoffensive von Bund und Ländern ist starker Rückenwind für unsere Hochschulen?

Milliarden für die Wissenschaft: Nach Auslaufen der Exzellenz-Initiative machen Bund und Länder bei der Hochschul-Förderung erneut gemeinsame Sache. Sachsen-Anhalts Landesregierung stimmte heute den Vereinbarungen für drei neue milliardenschwere Programme zu, mit denen deutschlandweit wissenschaftliche Exzellenz, Wissenstransfer und der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert werden sollen. Die ersten Ausschreibungen sollen schon 2016 starten. Ziel ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich nach vorn zu bringen.   Wissenschaftsminister Jörg Felgner sieht für Sachsen-Anhalt gute Chancen, von den zusätzlichen Geldern zu profitieren: ?Die Förderoffensive ist starker Rückenwind für unsere Hochschulen. Mit den drei neuen Programmen schreiben Bund und Länder ein neues Kapitel zur gemeinsamen Förderung der Wissenschaft. Damit dies auch für Sachsen-Anhalt zur Erfolgsgeschichte wird, werden wir unsere Hochschulen bei den hoffentlich zahlreichen Bewerbungen unterstützen. Zudem haben wir die Kofinanzierung des Landes für den Erfolgsfall gesichert. Die neue Exzellenz-Förderung bietet die Chance, unsere Hochschulen noch attraktiver zu machen und nachhaltig zu stärken.?   Programm ?Förderung von Spitzenforschung an Universitäten? Mit diesem Programm sollen deutschlandweit acht bis elf Exzellenzuniversitäten (jeweils 10-15 Mio. Euro/Jahr für Einzelanträge und 15-28 Mio. Euro/Jahr für Verbünde) sowie 45 bis 50 Exzellenzcluster (jeweils 3-10 Mio. Euro/Jahr) dauerhaft gefördert werden. Insgesamt stellen Bund und Länder dafür von 2018 an jährlich 533 Millionen Euro zur Verfügung (75% trägt der Bund und 25% die jeweiligen Länder, in denen die Hochschule bzw. das Cluster ihren Sitz haben). Felgner: ?Für unsere Hochschulen ist vor allem die Förderlinie Exzellenzcluster von Bedeutung. Hier rechnen wir uns Chancen aus.?   Programm ?Innovative Hochschule? Dieses Programm für kleine und mittlere Universitäten sowie für Hochschulen für angewandte Wissenschaften zielt vor allem auf den Wissens- und Technologietransfer ab. ?Auf diesem Gebiet haben unsere Hochschulen in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet. Bei Bewerbungen können wir also auf erfolgreichen Strukturen aufbauen?, sagte Felgner vor allem mit Blick auf das 2006 gegründete Hochschul-Forschungsnetzwerk KAT (Kompetenznetzwerk für Angewandte und Transferorientierte Forschung). ?Das Programm bietet die Chance, unsere Hochschulen als Innovationsmotoren zu stärken und den Wissenstransfer auszubauen. Dies ist gerade für unsere kleinteilige Wirtschaft besonders wichtig, da sich gerade viele kleine und mittlere Unternehmen keine eigene Forschungsabteilung leisten können.? Das Programm ?Innovative Hochschule? hat zwei Förderphasen von je fünf Jahren und ein Volumen von insgesamt 550 Millionen Euro (bis zu zwei Mio. Euro/Jahr für Einzelanträge und drei Mio. Euro/Jahr für Verbundanträge (90% trägt der Bund und 10% das jeweilige Land, in dem die geförderte Hochschule ihren Sitz hat).   Programm ?Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses? Felgner: ?Hochschulen müssen möglichst attraktiv für kluge Köpfe aus dem In- und Ausland sein. Dazu gehören auch gute Aufstiegschancen. Karrierewege in der Wissenschaft sind aber derzeit noch zu selten planbar. Das ist ein echtes Hindernis im internationalen Wettbewerb um hervorragende Nachwuchswissenschaftler.? Mit dem neuen Programm sollen deshalb deutschlandweit bis zu 1.000 so genannte ?Tenure-Track?-Stellen geschaffen werden. Diese befristeten Professoren-Stellen werden bei entsprechender Bewährung nach spätestens sechs Jahren in eine Dauerprofessur umgewandelt. Der Bund stellt dafür bis 2032 insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung (geplant sind zwei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2017 und 2019). ?Die Ermöglichung von ?Tenure-Track?-Stellen für den Wissenschafts-Nachwuchs ist ein wichtiger Schritt und wird auch bei der geplanten Änderung des Hochschulgesetzes des Landes eine Rolle spielen?, kündigte Felgner an.   Hintergrund: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) hat die Entwürfe der Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu den drei Förderprogrammen am 22. April und 20. Mai beschlossen. Nach Zustimmung aller Landesregierungen sollen die Vereinbarungen am 16. Juni von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet werden.               Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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