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Halle (Saale), den 01.06.2016

(AG HAL) Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 06.06.2016 ? 17.06.2016

                             - Änderungen bleiben vorbehalten ? Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?     323 Cs 922 Js 35689/14, 13.06.2016, 14:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.031, Geldwäsche Die 1963 geborene Hallenserin soll in der Zeit vom 11. bis zum 17.04.2014 ihr bei der Saalesparkasse geführtes Konto für den Eingang von betrügerisch erlangten Überweisungen zur Verfügung gestellt haben und sie habe nach Eingang der Überweisung das eingegangene Geld abgehoben und in Teilbeträgen dann an verschiedene Personen in Nigeria und Malaysia in Teilbeträgen überwiesen. Dabei habe es sich um einen Betrag von 6.500,00 ? gehandelt. Einen Differenzbetrag in Höhe von 232,50 ? habe sie für sich behalten. Die Angeklagte hat gegen einen Strafbefehl, mit dem sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte, Einspruch eingelegt.   322 Ls 364 Js 16852/15, 15.06.2016, 08:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.019,             Fortsetzungstermin am 01.07.2016, 08.30 Uhr, schwerer Brandstiftung Der 1978 geborene Angeklagte soll in der Nacht zum 22.05.2015 in Osmünde eine als Unterstand für Taxifahrzeuge genutzte, halboffene Lagerhalle angezündet haben, so dass der Unterstand und ein Taxi im Wert von ca. 3.400 ? vollständig niedergebrannt seien. Der Geschädigte habe noch 2 Taxifahrzeuge vor den Flammen retten können. Der Angeklagte habe die Tat begangen, weil er sich an dem Geschädigten habe rächen wollen, nachdem dieser als Vermieter einem Bekannten des Angeklagten die Wohnung gekündigt habe. Mit einer weiteren Anklage wird ihm zur Last gelegt, am 08.08.2015 in Leipzig versucht zu haben, einen Triebwagenzug der S-Bahn zwischen Halle und Leipzig in Brand zu setzen, indem er in 2 Toilettenräumen des Zuges Toilettenpapier und Papierhandtücher entzündet habe, wodurch die Innenverkleidungen angegriffen worden seien. Die Schwelbrände seien jedoch von Zeugen dank Warnung eines Bordcomputers entdeckt worden und hätten rechtzeitig gelöscht werden können. Es sei Sachschaden in Höhe von zusammen netto ca. 800,00 ? entstanden.   Gegen den auch wegen Brandstiftung vorverurteilten Angeklagten wurde zuletzt am 29.10.2015 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Sachbeschädigung durch Feuer verhängt. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.   321 Cs 922 Js 5989/15, 15.06.2016, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020, Geldwäsche Der 1962 geborene Angeklagte aus Bitterfeld-Wolfen soll in der Zeit vom 05.01.2015 bis zum 22.01.2015 sein bei der norisbank GmbH geführtes Konto für den Eingang von betrügerisch erlangten Überweisungen zur Verfügung gestellt haben. Nach Eingang der Überweisungen habe er die Gelder abgehoben und sie per Western Union in die Türkei transferiert. Dabei habe es sich um Beträge von 1.987,20 ?, in Höhe von 1.000,00 ? und in Höhe von 805 ? sowie von 1.992,20 ? gehandelt. Geringe Teilbeträge habe der Angeklagte für sich behalten. Der Angeklagte hat gegen einen Strafbefehl, mit dem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte, Einspruch eingelegt.     320 Ds 950 Js 39073/14, 16.06.2016, 13:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020, Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz Der 1987 geborene Hallenser soll im Oktober 2014 über das Internet bei einer Firma in Polen 84 Stück erlaubnispflichtige pyrotechnischen Gegenstände wie zB. Knallkörper bestellt haben, obwohl er nicht im Besitz der zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlichen Erlaubnis gewesen sei. Die Gegenstände seien durch einen gesondert Verfolgten in einem Paket am 07.10.2014 nach Deutschland gebracht worden, um hier per Post an die Adresse der Mutter des Angeklagten gesendet zu werden. Der Angeklagte sei schon einschlägig vorbestraft.   Werner Budtke Pressesprecher

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