: 14
Halle (Saale), den 07.06.2016

(LG HAL) Haftbefehl gegen Peter F. aus Wittenberg erlassen

Der Angeschuldigte Peter F. aus Wittenberg befindet sich seit dem heutigen Tage in Untersuchungshaft.   Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle hatte am 07.06.2016 einen Haftbefehl erlassen, auf dessen Grundlage der Angeschuldigte am heutigen Tage festgenommen und nach Verkündung des Haftbefehls in Untersuchungshaft verbracht wurde.   Grundlage des Haftbefehls ist eine am 02.06.2016 beim Landgericht Halle eingegangene Anklage der Staatsanwaltschaft Dessau vom 19.05.2016, mit der dem Angeschuldigten ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie 27 Fälle der schweren Untreue vorgeworfen werden. Der Angeschuldigte soll zwischen April 2009 und April 2013 von Wittenberg aus über ein Internetportal eine sogenannte ?Kooperationskasse? betrieben und hierüber Bankgeschäfte in Form von Anlagegeschäften abgewickelt haben. Dabei sollen Geldanleger dazu gebracht worden sein, im Vertrauen auf einen  jederzeit bestehenden Rückzahlungsanspruch Geld bei der ?Kooperationskasse? anzulegen, wobei ihnen zugesichert worden sei, das Geld werde entweder zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Unternehmungen verwendet oder in stabile Sachwerte investiert. Insgesamt sollen Spareinlagen in Höhe von mehr als 1,7 Mio. Euro eingezahlt worden sein. Der Angeschuldigte soll dann 27 Barabhebungen in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro vorgenommen und das abgehobene Geld abredewidrig für eigene Zwecke verwendet haben.   Die Wirtschaftsstrafkammer sah auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse einen dringenden Tatverdacht und darüber hinaus den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an, da die für den Fall einer Verurteilung zu erwartende empfindliche Freiheitsstrafe einen hohen Fluchtanreiz biete. Der Haftbefehl ist dem Angeschuldigten heute eröffnet worden, er hatte Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Ob die Strafkammer dies zum Anlass nimmt, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen, wird innerhalb der nächsten Tage entschieden werden.   Die Kammer wird dem Angeschuldigten nun die Möglichkeit geben, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern, und dann über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Etwaige Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. Das Landgericht Halle ist örtlich zuständig, weil das eigentlich für Wittenberg zuständige Landgericht Dessau nicht über eine Wirtschaftsstrafkammer verfügt.  

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung