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Hohenwarsleben, den 12.06.2016

Polizeimeldung - Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde

In der Zeit vom 10.06.2016, 06:00 Uhr bis 13.06.2016, 06:00 Uhr ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnreviers Börde sieben Verkehrsunfälle, dabei wurden zwei Personen verletzt.   Verkehrsunfall auf der B 6 mit mehreren verletzten Personen   Am 12.06.2016, um 10:50 Uhr, ereignete sich auf der B 6 in Höhe der Anschlussstelle Quedlinburg-Zentrum in Fahrtrichtung Vienenburg ein Verkehrsunfall mit einer leicht und einer schwer verletzten Person. Nach Zeugenaussagen überholte der Fahrer eines PKW VW Golf rechtsseitig auf dem Standstreifen einen PKW und ordnete sich vor diesem auf dem rechten Fahrstreifen wieder ein. Dabei fuhr er auf den vor ihm fahrenden PKW VW Caddy  auf. Durch den Aufprall wurde die Beifahrerin des PKW VW Caddy schwer und der Fahrer des Golfs leicht verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Fahren unter Alkoholeinfluss I    Während der Streifentätigkeit wurde am 12.06.2016, um 18:30 Uhr, auf der BAB 2 ein 57-jähriger, deutscher Fahrer  eines PKW einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,84 Promille. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wurde gefertigt.   Fahren unter Alkoholeinfluss II   Am 13.06.2016, gegen 01:55 Uhr, wurde ein PKW Honda an der Anschlussstelle B 6/ BAB 14 in Fahrtrichtung Dresden kontrolliert. Hierbei wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein erster Alkoholtest ergab einen Wert von 1,41 Promille. Daraufhin erfolgten eine Blutentnahme und die Fertigung einer Strafanzeige. Der Führerschein des Beschuldigten wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.   Verdacht des Fahrens unter berauschenden Mitteln            Während der Streifentätigkeit ist durch die eingesetzten Beamten am 12.06.2016, gegen 08:10 Uhr, auf der BAB 2 ein PKW Renault kontrolliert worden. Bei der Kontrolle gab es Hinweise, die auf den Konsum von berauschenden Mitteln hindeuteten. Ein freiwilliger Drogentest war positiv. Der Betroffene wurde zur Dienststelle nach Magdeburg verbracht, wo eine Blutprobenentnahme erfolgte.   Fahren ohne Fahrerlaubnis Am 12.06.2016, gegen 23:26 Uhr, erfolgte im Rahmen der Streifentätigkeit in Quedlinburg eine Verkehrskontrolle. Es wurde ein PKW VW kontrolliert und dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Fahrerlaubnis ist bis Oktober 2016 rechtskräftig entzogen. Es wurde eine Strafanzeige gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.

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