Polizeimeldung - Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde
In der Zeit vom 15.06.2016, 06:00 Uhr bis 16.06.2016, 06:00 Uhr ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnreviers Börde acht Verkehrsunfälle, Personen wurden nicht verletzt. Verdacht des Fahrens unter berauschenden Mitteln und Besitzes von Betäubungsmitteln Während der Streifentätigkeit wurde am 16.06.2016, um 01:29 Uhr, in Blankenburg der 25-jährige, deutsche Fahrer eines PKW VW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle gab es Hinweise, die auf den Konsum von berauschenden Mitteln hindeuteten. Ein freiwilliger Drogentest war positiv. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurde ein Einweghandschuh mit weißem Pulver aufgefunden. Ein durchgeführter Vortest reagierte positiv auf Amphetamin. Der Betroffene wurde zum Klinikum Blankenburg verbracht, wo eine Blutprobenentnahme erfolgte. Länderübergreifende Abfalltransportkontrolle Die ?Spezialisierte Verkehrsüberwachung? des Polizeireviers BAB/SVÜ ?Börde? führte am 15.06.2016, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, im Bereich der BAB 2 km 96,5 in Fahrtrichtung Berlin, eine länderübergreifende Abfalltransportkontrolle durch. Mitbeteiligt war das Landesverwaltungsamt Halle mit zwei Mitarbeitern. Durch die 17 eingesetzten Beamten wurden insgesamt 49 Fahrzeuge (29 x deutsche und 20 x ausländische Zulassung) überprüft, wobei es sich in 21 Fällen um Abfalltransporte handelte. Bei 35 Fahrzeugführern wurden Verstöße gegen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen festgestellt. Bezüglich des Kontrollschwerpunktes gab es insgesamt sechs Beanstandungen, die ausschließlich auf mangelhafte Begleitpapiere bzw. auf eine unzureichende Kennzeichnung der Transportfahrzeuge (A-Schild) zurückzuführen waren. In einem Fall wurde die Entsorgung des Ladegutes in einer dafür vorgesehenen Anlage durch die Mitarbeiter des LVwA Halle angeordnet, da die transportierten Altreifen ausschließlich mit entsprechendem Nachweis ins Ausland hätten verbracht werden dürfen. Dieser Nachweis konnte jedoch durch den Fahrzeugführer nicht vorgelegt werden. Des Weiteren gab es unabhängig von den Abfalltransportvorschriften sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen im Bereich der Sozialvorschriften. Bei drei Schwerlasttransporten wurden die Ausnahmegenehmigungen bemängelt bzw. festgestellt, dass Auflagen (Abmessungen, Anforderungen ans Begleitpersonal) keine Beachtung fanden. Neben den zuvor erwähnten Ordnungswidrigkeiten stellten die Kontrollbeamten in zwei Fällen ein Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und eine Fälschung beweiserheblicher Daten (Fahren mit einer fremden Fahrerkarte) fest. In diesem Zusammenhang wurde die Weiterfahrt in Gänze untersagt. Es wurden im Zuge der Einleitung der o. g. Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Strafanzeigen gegen ausländische Fahrzeugführer 10 Sicherheitsleistungen in einem Gesamtwert von 1550 ? erhoben.
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