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Halle (Saale), den 20.06.2016

(LG HAL) Prozessauftakte in Strafsachen im Juli

Tag         Uhrzeit 18.07.16  09:00 19.07.16  09:00 21.07.16  09:00     Raum 123 14 KLs 2/16   Der Angeklagte E. ist im Februar 1999 geboren, der Angeklagte Me. im März 1997, der Angeklagte Ma. im April 1995. Den Angeklagten werden Diebstahl, Körperverletzung und schwerer Raub in insgesamt bis zu 9 Fällen zur Last gelegt. Sie sollen im Juni und Juli 2014 in Halle und anderen Orten in unterschiedlicher Beteiligung Geschäfte und Privatpersonen überfallen und ihnen - teils unter Gewaltanwendung - Geld entwendet haben. So sollen der Ma. am 22.06.2016 in einer Spielhalle durch Bedrohung eines Angestellten mit einem Messer rund 500,00 Euro erbeutet haben. Am 10.07.2014 sollen alle drei zunächst einen Netto-Markt in Halle überfallen, dort aber keine Beute gemacht haben, weil die Kassiererin, der der Angeklagte E. einen Faustschlag versetzt haben soll, noch rechtzeitig die Kasse habe schließen können. Danach sollen sie eine Passantin überfallen, mit Pfefferspray überwältigt und ihr dann die Handtasche mit ca. 60,00 Euro Bargeld entwendet haben. Am 11.07.2014 sollen sie in Halle einer 62-jährigen Passantin die Handtasche mit rund 25,00 Euro Bargeld und Geldkarte entrissen haben, wodurch die Frau zu Fall gekommen und mit dem Hinterkopf auf das Pflaster aufgeschlagen sei, ohne sich aber bleibende Verletzungen zuzuziehen. Anschließend sollen sie mit der erbeuteten Geldkarte und der ihnen bekannt gewordenen PIN vom Konto der Frau insgesamt 980,00 Euro abgehoben haben. Im weiteren Verlauf des Tages sollen sie eine Spielhalle in Merseburg überfallen und unter Einsatz von Schlägen und Pfefferspray ca. 630,00 Euro erbeutet haben. Am 12.07.2014 schließlich sollen sie in Merseburg auf offener Straße einen 77-jährigen Mann überfallen, mit einem Revolver bedroht und geschlagen und so 400,00 Euro erbeutet haben. Die Angeklagten haben die Vorwürfe in weiten Teilen eingeräumt.   Auf E. und Me. Findet auf Grund ihres jugendlichen Alters Jugendstrafrecht Anwendung, Ma war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass die Anwendung von Jugendstrafrecht von seinem Entwicklungsstand abhängt. Unter Anwendung von Jugendstrafrecht drohen Sanktionen bis zu 10Jahren Jugendstrafe.      Tag         Uhrzeit 28.07.16  09:00 03.08.16  09:00 11.08.16  09:00 17.08.16  09:00 19.08.16  09:00 05.09.16  09:00       Raum 96 13 KLs 3/16   Der Angeklagte Fi ist im Dezember 1965 geboren, der Angeklagte Fr. im Dezember 1947. Den beiden wird Betrug in 67 Fällen (Fi.) bzw. Beihilfe zum Betrug in 20 Fällen (Fr.) zur Last gelegt. Fi. soll faktischer Verantwortlicher der Einzelfirma G. sowie der G-GmbH, die beide in Halle ansässig und in der Baubranche tätig waren. Fr. soll die Bürotätigkeiten der Firmen erledigt haben. Zwischen Februar 2007 und November 2008 sollen die Angeklagten zum einen gegenüber verschiedenen Agenturen für Arbeit wahrheitswidrig angegeben haben, Arbeitnehmer der Firmen G und G-GmbH an Drittfirmen vermittelt zu haben und dadurch unberechtigt Vermittlungsvergütungen in Höhe von insgesamt 16.500,00 Euro erhalten haben. Zum anderen sollen sie für Arbeitnehmer der genannten Firmen Zuschüsse zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern beantragt und erhalten haben, obwohl den fraglichen Arbeitnehmern kein Lohn ausgezahlt worden sei, was die Angeklagten aber gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern bewusst pflichtwidrig verschwiegen hätten. Ferner sollen sie auch Investitionshilfen zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen beantragt und in Höhe von mehr als 20.000,00 Euro erhalten haben und dazu wahrheitswidrig angegeben haben, sie hätten die bezuschussten Gegenstände zur Unterstützung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers angeschafft. Ferner soll der Fi. Im fraglichen Zeitraum für die genannten Unternehmen Arbeitnehmer eingestellt haben, obwohl ihm klar gewesen sei, dass die Unternehmen keinen Lohn würden zahlen können. ES sei ihm darauf angekommen, die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer auch ohne Lohn zu erhalten. Der Angeklagte Fi. hat die Vorwürfe teilweise eingeräumt, sich teilweise nicht eingelassen und teilweise bestritten. Der Fr. hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Im Falle einer Verurteilung drohen rein rechnerisch Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.     

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