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Dessau-Roßlau, den 21.06.2016

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau sowie am Amtsgericht Dessau-Roßlau

1. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat heute nach mehrtägiger Hauptverhandlung gegen einen 55-jährigen Rechtsanwalt aus Dessau-Roßlau wegen Betruges im besonders schweren Fall eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen verhängt. Es hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als Bevollmächtigter der zum damaligen Zeitpunkt insolvenzbedrohten Sport Marketing Dessau-Roßlau GmbH, die für den Spielbetrieb der ersten Männermannschaft des Dessau-Roßlauer Handballverein von 2006 e.V. (DRHV 06 e.V.) in der DHB 3. Liga zuständig war, zunächst in einer dem Vorzimmer der Finanzdezernentin der Stadt Dessau-Roßlau zugeleiteten E-Mail vom 27.11.2013 wahrheitswidrige Angaben zum Stand eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemacht hat. Auf Bitten des Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau hat der Rechtsanwalt mit Schreiben vom 20.12.2013 seine Aussage bekräftigt, sämtliche Gläubiger hätten ihre Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan erteilt. Tatsächlich hatte die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Spieler und Gläubigerin einer Beitragsforderung von etwa 65.000,00 ? ihre Zustimmung nicht erteilt, sondern zunächst weitergehende Auskünfte erbeten.   Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Zusicherung des Rechtsanwalts veranlasste der Oberbürgermeister sodann am 23.12.2013 eine Zahlung in Höhe von 130.000,00 ? an den DRHV 06 e.V., von der ein Betrag 50.000,00 ? auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwalts weitergeleitet worden ist. Zuvor hatte der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Dessau-Roßlau beschlossen, den Handballverein in dieser Höhe unter der Bedingung zu unterstützen, dass die allseitige Zustimmung zur Schuldenbereinigung erteilt ist.   Das Urteil ist nicht rechtskräftig.   11 Cs 673 Js 27303/14 (240/15)     2. Am 21.06.2016 hat vor der 1. Strafkammer des Landgerichts ein erstinstanzliches Verfahren gegen einen 19-jährigen Heranwachsenden begonnen, der zuletzt bis zu seiner Inhaftierung ohne festen Wohnsitz war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall, schwere räuberische Erpressung sowie gefährliche Körperverletzung vor. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er in den Nachtstunden des 10.01.2016 in Dessau mit einem explosiven Gasgemisch einen Geldautomaten gesprengt haben. Die Explosion führte zwar zu einem erheblichen Sachschaden auch an den angrenzenden Gebäudewänden, das Geldfach blieb allerdings verschlossen. Nach Auslösen eines Alarms soll der Angeklagte vom Tatort geflüchtet sein.   Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, am 15.03.2016 in Dessau mit einer Sturmhaube maskiert eine Apotheke überfallen und unter Vorhalt einer Schreckschusspistole die Herausgabe der Tageseinnahmen sowie weiteren Bargeldes erzwungen zu haben. Bei seiner anschließenden Flucht wurde eine Gruppe Jugendlicher auf ihn aufmerksam. Einem Jugendlichen, der die Verfolgung aufnahm, soll der Angeklagte aus kürzester Distanz mit der Schreckschusswaffe in das Gesicht geschossen haben. Der Geschädigte erlitt eine Augenverletzung, die ärztlich behandelt werden musste. Der Angeklagte konnte schließlich unweit des Tatortes gestellt werden, weil ein weiterer Jugendlicher die Verfolgung fortgesetzt und dabei die Polizei verständigt hat. Die Hauptverhandlung wird am 01.07.2016 und 04.07.2016 jeweils um 09. Uhr, ferner am 08.07.2016 um 12.30 Uhr fortgesetzt.   1 Kls 431 Js 6055/16   Frank Straube Pressesprecher  

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