(LG HAL) Verurteilung zweier Rechtsanwälte aus Halle rechtskräftig
Das von der 13. Strafkammer des Landgerichts Halle am 13.05.2015 ausgesprochene Urteil gegen zwei Rechtsanwälte wegen Betruges u.a. ist rechtskräftig. Die Kammer hatte in einem am 04.03.2015 begonnenen Prozess den im Juli 1968 geborenen angeklagten Rechtsanwalt wegen Parteiverrats und Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Ferner war ihm zur Auflage gemacht worden, insgesamt 20.000,00 Euro teils an die Landeskasse, teils an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Die mitangeklagte, im Juli 1975 geborene Kollegin hatte die Kammer wegen Parteiverrats zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt. Die Kammer hatte es nach neun Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass die beiden in Halle als Rechtsanwälte tätigen Angeklagten im Jahre 2007 in einem Rechtsstreit zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einem ihrer Mitglieder die die Eigentümergemeinschaft und gleichzeitig den Prozessgegner der Eigentümergemeinschaft in dessen Rechtsstreit mit dem Verkäufer der von ihm erworbenen Wohnungen vertreten hatte, was zu einem Interessenkonflikt geführt habe. Darüber hinaus hat die Kammer festgestellt, dass der Rechtsanwalt als Alleingesellschafter und Geschäftsführer eines Immobilienverwaltungsunternehmens Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen und den Eigentümern der von ihm betreuten Immobilien überhöhte Versicherungsbeiträge in Rechnung gestellt hatte, was bei den Eigentümern zu einem Schaden in Höhe von rund 56.000,00 Euro geführt hat. Die von beiden Angeklagten gegen das 97 Seiten lange Urteil eingelegten Revisionen hat der Bundesgerichtshof mit einem knapp dreiseitigen Beschluss vom 25.05.2016 (4 StR 458/15) als unbegründet verworfen, so dass die Verurteilungen nunmehr rechtskräftig sind. Der Beschluss steht auf den Internetseiten des Bundesgerichtshofs zum Abruf zur Verfügung. Im Auftrag gez. Ehm Vorsitzender Richter am Landgericht ? Pressesprecher - Diese Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.
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