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Halle (Saale), den 22.06.2016

(AG HAL) Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 27.06.2016 ? 08.07.2016

- Änderungen bleiben vorbehalten ?   Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?   360 Ls 930 Js 39759/14, 28.06.2016, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030, schwerer räuberischer Erpressung u.a. Der 1992 in Rumänien geborene Angeklagte befindet sich z.Zt. in der Justizvollzugsanstalt Halle, nachdem er in Italien am 02.01.2016 aufgrund eines Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert wurde. Ihm wird zur Last gelegt, er habe in der Zeit vom 12.06.2014 bis 13.06.2014 in 5 Fällen jeweils einen gewerbsmäßigen Diebstahl begangen, indem er Dienstleistungsbüros in Dessau-Roßlau, Leipzig und Halle aufgesucht und den dort tätigen Personen jeweils einen Zettel in ausländischer Sprache vorgelegt habe. Während die Personen durch das Schriftstück abgelenkt gewesen seien, habe er jeweils Mobiltelefone und in einem Fall auch eine Geldbörse an sich genommen, um diese Dinge für sich zu verwerten und zu gebrauchen. In einem weiteren Fall am 15.09.2014 habe er in einem Geschäft in Bitterfeld-Wolfen ein Bestattungsinstitut aufgesucht und nach Vorlage eines solchen Zettels der Zeugin eine Pistole vorgehalten und Geld gefordert, worauf ihm die Geldbörse mit ca. 100,00 ? Bargeld, 2 EC-Karten sowie einer Kreditkarte und Personaldokumenten übergeben worden sei. Damit sei er geflüchtet.   300 Ls 562 Js 22654/14, 05.07.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.020, Verstoßes gegen das BtMG, das WaffG und das Arzneimittelgesetz Der 1976 geborene Hallenser soll am 19.08.2013 in seiner Wohnung in Halle einen Schlagring, 219 Gramm Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 23,7 Gramm reinem Tetrahydrocannabinol sowie eine Vielzahl von zu Dopingzwecken im Sport bestimmte Arzneimittel in seiner Wohnung gelagert haben, wobei er vorgehabt habe, insbesondere mit dem Verkauf der Arzneimittel sich eine fortlaufende und dauerhafte Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen, womit er gewerbsmäßig gehandelt habe. Dabei habe es sich um jeweils mehrere 1000 Milligramm Testosteron, Metandienon, Drostanolon, Clenbuterol, Tamoxifen und weitere Wirkstoffe in flüssiger und in fester Form (Tabletten) gehandelt.   322 Ls 185 Js 1714/16, 06.07.2016, 08:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.019, versuchter räuberischer Erpressung, Verwendung falscher Ausweispapiere Der im Juni 1976 geborene Angeklagte soll am 12.01.2016 gegen 12:43 Uhr mit einer Wollmütze mit Seeschlitzen maskiert in einem Geschäft im Kornblumenweg in Halle dem Verkäufer in bedrohlicher Haltung eine Flasche Feuerzeugbenzin vor das Gesicht gehalten und die Herausgabe von Bargeld und Zigaretten verlangt haben. Während der Angeklagte damit beschäftigt gewesen sei, die Flasche Feuerzeugbenzin zu öffnen, habe ihn der Verkäufer ergriffen und versucht, ihm die Maske vom Gesicht zu reißen, worauf der Angeklagte die Flucht ergriffen habe. Nachdem der Angeklagte nach Verfolgung durch Polizeibeamte mit einem Fährtenhund in Tatortnähe gestellt worden sei, habe er sich gegenüber den Polizeibeamten mit einem von ihm gefundenen Führerschein mit anderen Personalien vorgestellt.   340 Ls 630 Js 12905/15, 07.07.2016, 09:30 Uhr, Jugendschöffengericht, Saal: 2.020, Schwerer Raub Die 1993 geborene Angeklagte und der 1985 geborene Angeklagte sollen am 08.04.2015 eine Wohnungstür eingetreten haben, weil die Angeklagte darüber verärgert gewesen sei, dass ihr der  damals 17 jährige Geschädigte anstelle von Cannabis ein Basilikum-Gewürz verkauft habe. Sie hätten dem Geschädigten mehrere Faustschläge in das Gesicht versetzt. Der männliche Angeklagte habe außerdem einer anwesenden Frau ein Handy entrissen. Aus Angst vor weiteren Schlägen habe auch der Geschädigte sein Handy übergeben. Nach der Durchsuchung der Wohnung nach brauchbaren Dingen habe der Angeklagte die Zahlung von Geld verlangt, ansonsten wolle man mit mehreren Leuten wiederkommen und die Geschädigten "abknallen?. Während die Geschädigten zur Anzeigenerstattung bei der Polizei gewesen seien, hätten sich die Angeklagten erneut nach Auftreten der Wohnungstür in die Wohnung begeben und hätten daraus Bekleidungsgegenstände, einen Kopfhörer und einen Zigarettenstock zwar entwendet.     Werner Budtke -Pressesprecher-

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