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Magdeburg, den 27.06.2016

Sachsen-Anhalt überarbeitet Oberstufenverordnung: Mehr Vergleichbarkeit und Transparenz

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Im Zuge der Bestrebungen einer Verbesserung der bundesweiten Vergleichbarkeit des Abiturs überarbeitet Sachsen-Anhalt die Oberstufenverordnung. Die geplanten Anpassungen betreffen unter anderem prüfungsrelevante Fragen sowie die Verpflichtung zur Einbringung von Halbjahresergebnissen in die Abiturnote. Darüber informierte Bildungsminister Marco Tullner heute das Kabinett. Tullner betonte, dass es bei der geplanten Harmonisierung vor allem um eine Verbesserung der Vergleichbarkeit sowie um mehr Transparenz für die Schülerinnen und Schüler geht. Darüber hinaus werde auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. ?Die Oberstufe ist ? von einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ausgehend ?  in der Allgemeinbildung breit angelegt. Daran werden wir auch in allen Diskussionen und bei allen möglichen Entwicklungen festhalten. Das gemeinsame Bemühen der Länder, die Vergleichbarkeit des Abiturs zu verbessern, unterstützt Sachsen-Anhalt. Im Ergebnis wird es auch bei uns zu einer Variation der Leistungsansprüche an Abiturienten kommen. Wir werden dabei aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen aufnehmen, die entsprechenden Gremien beteiligen und die Öffentlichkeit informieren. Klar ist für mich aber: Sachsen-Anhalt wird sich in keinem Fall an einem Wettlauf um das ?billigste? Abitur beteiligen. Verlässlichkeit und Berechenbarkeit werden auch in Zukunft das sachsen-anhaltische Abitur charakterisieren?, so Tullner. Im Wesentlichen kommt es zu Anpassungen in vier Punkten:   1.               Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer (§§ 16, 20 GOV) Es erfolgt eine Flexibilisierung bei der Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer. Schülerinnen und Schüler erhalten künftig die Möglichkeit ihre vier schriftlichen Prüfungsfächer aus Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache, einer Naturwissenschaft und Geschichte zu wählen. Die feste Bindung wird aufgehoben.   2.               Einbringung von Kurshalbjahresergebnissen (§ 38) Künftig werden verpflichtend nur noch mindestens 36 Kurshalbjahresergebnisse in die Berechnung der Abiturnote eingebracht.  Zwingend erforderlich bleibt die Einbringung von:   -        vier Kurshalbjahren aus Deutsch -        vier Kurshalbjahren aus Mathematik, -        vier Kurshalbjahren aus einer Profilfremdsprache, -        vier Kurshalbjahren aus Geschichte, -        vier Kurshalbjahren aus einer Profilnaturwissenschaft, -        zwei Kurshalbjahren Musik oder Kunsterziehung.   Künftig ist es damit möglich, acht Kurshalbjahresergebnisse nicht mehr in die Berechnung der Abiturnote einfließen zu lassen.   3.               Minderleistung in Prüfungen (§ 39 Abs.2)   Es wird das Urteil des Verwaltungsgerichts berücksichtigt. Künftig müssen in drei Prüfungselementen nach der Gewichtung (Faktor 4) mindestens je 20 Punkte (5 Punkte x 4) erreicht werden. In einem weiteren Prüfungselement nach der Gewichtung mindestens 4 Punkte (1 Punkt x 4).   4.               Transparenz bei mündlichen Prüfungen   Die bisher bereits mögliche Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungsarbeiten wird um die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Protokolle der mündlichen Prüfung erweitert. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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