Weiterer Teilschritt im Verfahren zur A 143 erreicht Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit abgeschlossen ? 49 Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren zur A 143 wurden eingereicht
Im ergänzenden Verfahren zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai 2005 für den geplanten Neubau der Autobahn A 143 (VKE 4224 ? Anschlussstelle Halle-Neustadt an der B 80 bis Autobahndreieck Halle-Nord an der Autobahn 14) konnte jetzt das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit abgeschlossen werden. Die Frist für Einwendungen privater Betroffener sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange war am 22. Juni 2016 bzw. für Betroffene in der Gemeinde Petersberg am 24. Juni 2016 beendet. Die Planunterlagen lagen bei den Gemeinden Salzatal, Teutschenthal und bei der Stadt Wettin-Löbejün im Zeitraum vom 09.05.2016 bis einschließlich zum 08.06.2016, sowie in der Gemeinde Petersberg aufgrund späterer Bekanntmachung vom 09.05.2016 bis einschließlich zum 10.06.2016 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus konnten die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter der Adresse http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/planfeststellung/planunterlagen/autobahnen/ eingesehen werden.Beim Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt sind im laufenden Anhörungsverfahren 49 Einwendungen privater Betroffener eingegangen. Darunter ist eine Einwendung, die rund 30 Einwohner der Gemeinde Salzatal gemeinsam abgegeben haben.Daneben haben sich verschiedene Naturschutzverbände mit einer Stellungnahme an dem Verfahren beteiligt. Das Landesverwaltungsamt hatte neben 23 Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 14 vom Land Sachsen-Anhalt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen angeschrieben sowie diverse Leitungsträger und Versorgungsunternehmen beteiligt. Schwerpunkte der Einwendungen gegen die Planung sind u. a. eine befürchtete Lärm- und Schadstoffbelastung für die Bewohner der in der Nähe der Trasse gelegenen Ortschaften, die Sorge um eine erhöhte Verkehrsbelastung auf allen Zufahrtsstraßen sowie mögliche negative Folgen für die Natur. Angesprochen wurden auch Art und Umfang der geplanten Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen zur Realisierung von einzelnen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Landesverwaltungsamt hat den Vorhabenträger, die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und ?bau GmbH (DEGES), aufgefordert, auf die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zu erwidern.
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