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Halberstadt, den 11.07.2016

Öffentlichkeitsfahndung nach räuberischer Erpressung Quedlinburg, Landkreis Harz

Am 14.04.2016 erbeutete ein bislang Unbekannter bei einem bewaffneten Überfall auf eine Spielothek Bargeld. Gegen 21:30 Uhr betrat dieser die Räumlichkeiten der Spielothek in der Rathenaustraße, hielt der Mitarbeiterin eine Pistole entgegen und forderte die Herausgabe von Bargeld. Nach Herausgabe des vorhandenen Geldes flüchtete der maskierte Mann in unbekannte Richtung. Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass ein bislang unbekannter und für die Polizei wichtiger Zeuge um 21:24 Uhr die Spielothek betrat und diese kurze Zeit später wieder verließ. Es kann somit nicht ausgeschlossen, dass der auf dem Bild der Überwachungskamera abgebildete Mann den Täter gesehen hat.Wer kann Hinweise zur Identität des auf dem Bild der Überwachungskamera abgebildeten Mann und/oder zu seinem Aufenthaltsort geben? Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-193 oder jede andere Polizeidienststelle.Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?

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