Pressemitteilung Nr. 61 des Polizeireviers BAB/SVÜ Dessau-Roßlau
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Auffahrunfall im Baustellenbereich Am 17.07.2016 kam es gegen 18:00 Uhr auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung München, im Baustellenbereich zwischen den Anschlussstellen Dessau-Süd und Wolfen, zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Der 21-jährige Fahrer eines Ford Kleintransporters bremste im zäh fließenden Verkehr zu spät und schob den vorausfahrenden Ford Kleintransporter auf einen PKW Peugeot. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand, der Sachschaden beläuft sich auf 6.000 Euro. Unfall nach geplatztem Reifen Am 17.07.2016 gegen 16:50 Uhr ereignete sich auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung München, zwischen den Anschlussstellen Wolfen und Brehna, ein Verkehrsunfall mit zwei leichtverletzten Personen. Nachdem hinten links ein Reifen platzte, verlor der 60-jährige Fahrer eines PKW Seat die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam von der Fahrbahn ab. Dort überschlug sich der PKW. Er und die 58-jährige Beifahrerin wurden leicht verletzt. Am Fahrzeug entstand ein Schaden von 6.000 Euro. Motorradunfall im Baustellenbereich Am 16.07.2016 gegen 14:25 Uhr kam es auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin, kurz vor der Anschlussstelle Wolfen, zu einem Verkehrsunfall mit einer schwerverletzten Person. Der 63-jährige Verursacher und die 51-jährige Geschädigte fuhren in einer Gruppe von acht Motorradfahrern. Als sie den Verschwenker der Fahrbahn im Baustellenbereich befuhren, touchierte der Verursacher mit einem Seitenkoffer den Seitenkoffer der Geschädigten, verlor dadurch die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte. Er rutschte gegen eine Warnbake und musste mit Brüchen ins Krankenhaus gebracht werden. An dem Motorrad entstanden 2.000 Euro Sachschaden. Auffahrunfall im Baustellenbereich Am 15.07.2016 um 14:50 Uhr ereignete sich auf der Bundesautobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin, zwischen den Anschlussstellen Brehna und Wolfen, ein Verkehrsunfall, bei dem der 69-jährige Fahrer eines PKW Daimlerchrysler auf das Bremsen des vorausfahrenden 49-Fahrers eines PKW Citroen zu spät reagierte und auffuhr. Es entstand Sachschaden von insgesamt 4.000 Euro. Kennzeichen verdeckt Am Wochenende wurden zwei PKW mit Fahrradträgern angehalten. Durch die, auf dem Träger befindlichen, Fahrräder wurden die Kennzeichen der PKW verdeckt und waren für andere nicht mehr lesbar. Die am Fahrradträger angebrachten stimmten nicht mit den am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen überein. Wer an seinem Kraftfahrzeug einen Fahrrad- oder Ladungsträger anbringt und damit das hintere amtliche Kennzeichen seines Fahrzeugs verdeckt, muss dieses am Träger erneut anbringen. Das fordert die Fahrzeugzulassungsverordnung im §10. Es reicht nicht aus ein anderslautendes Kennzeichen, auch wenn es das eigene war oder ist und noch in der Garage lag, zu nutzen. Das Anbringen eines falschen oder das Fehlen des stimmigen Wiederholungskennzeichens kann den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs erfüllen. Ein Wiederholungskennzeichen kann an jeder Prägestelle erworben werden, amtlich gesiegelt muss es nicht werden.
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst
Sollnitzer Allee 2
06842 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 / 21 09-0
Fax.: 0340 / 21 09-210