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Magdeburg, den 20.07.2016

A 14 kann weiter gebaut werden

800x600 Noch in diesem Jahr kann ? beginnend mit bauvorbereitenden Maßnahmen ? am A 14-Lückenschluss  weitergebaut werden. ?Niemand hat gegen unsere Planänderung geklagt, so dass nun für einen weiteren Abschnitt nördlich von Colbitz (Landkreis Börde) Baurecht besteht?, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg. ?Dieses Signal, dass es weitergeht, ist besonders für die Bürgerinnen und Bürger in der Altmark wichtig?, betonte er. Aber auch die Colbitzer könnten aufatmen. Er werde jetzt sofort Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt darüber informieren und ihn um die schnellstmögliche Bereitstellung der erforderlichen Mittel (rd. 65 Mio. ?) für den Bau der mehr als acht Kilometer langen Strecke bitten, erklärte Webel. Dann könne bald auf gut 14 Autobahnkilometern bis zur künftigen Anschlussstelle Tangerhütte bei Dolle gefahren werden. ?Bisher hat der Bund für alle baureifen Verkehrsprojekte in Sachsen-Anhalt die erforderlichen Mittel immer zügig bereitgestellt. Dafür sind wir sehr dankbar?, erklärte Webel. Die Finanzierung wichtiger Infrastrukturvorhaben, die für mehr Mobilität der Menschen und bessere Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region sorgten, sei völlig unstrittig. ?Da wo Baurecht besteht, wird auch gebaut?, betonte der Minister. Nachdem der Planänderungsbeschluss für die VKE 1.3 bestandskräftig geworden war und hier unanfechtbares Baurecht bestand, wurde weiter nach einer Lösung gesucht, wie der Zeitverzug mit Blick auf die bauliche Realisierung reduziert werden kann. Deshalb ist die ursprünglich festgelegte Verklammerung der Abschnitt Colbitz-Dolle (VKE 1.3) und Dolle-Lüderitz (VKE 1.4) juristisch noch einmal eingehend unter die Lupe genommen worden. Dies auch vor dem Hintergrund, für die Ortslage Colbitz eine durchgreifende Verkehrsentlastung zu erreichen. Ergebnis ist der vorliegende, nunmehr unanfechtbare Planänderungsbeschluss. Hierbei waren keinerlei naturschutzfachliche Belange zu betrachten, sondern einzig und allein die Frage der eigenständigen Verkehrsfunktion eines Autobahnabschnittes.

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