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Magdeburg, den 20.07.2016

Zur Fortsetzung des Programms ?STARK III? Finanzminister André Schröder: ?Es bleibt bei der Höhe der geplanten Fördermittel?

Entgegen aller Gerüchte: Das europaweit einzigartige Landesprogramm STARK III wird fortgesetzt. Das teilte Finanzminister André Schröder am Donnerstag in Magdeburg mit. ?Das Interesse der Kommunen an dem Programm ist weiterhin hoch?, so Schröder. Bildungsminister Marco Tullner  verwies in diesem Zusammenhang auf den nach wie hohen Bedarf an den Schulen. Beide betonten das Ziel des Kabinetts, ?am geplanten Volumen der Fördermittel nicht zu rütteln, auch wenn sich die EU-Vorgaben weiter verschärft haben.?   Danach stehen rund 86 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), 241 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Eigenmittel der Träger zur Verfügung. Ergänzt werden diese Mittel um rund 108 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt.   ?Mit STARK III wollen wir die Kommunen unterstützen. Wir können aber nicht die kommunalen Aufgaben in Gänze übernehmen!?, betonte Schröder. Über STARK III hinausgehende Bedarfe müssten daher anderweitig finanziert werden. Dazu könne auch die geplante Erhöhung der kommunalen Investitionspauschale dienen.   Aktueller Stand ELER (Europäischer Fonds für die ländliche Entwicklung): Gefördert werden Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Sanierung von Kitas und Schulen sowie deren Außenanlagen. Gefördert werden ebenso Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Erweiterung von Bestandsbauten sowie zu Neubau und Ersatzneubau - unter der Voraussetzung, dass letztere vergleichsweise wirtschaftlicher sind als ein Umbau. Nach der Veröffentlichung der neuen STARK III ELER-Richtlinie waren zum Stichtag am 6. Oktober vergangenen Jahres insgesamt 83 Anträge von Kitas, Schulen und Sportstätten bei der Investitionsbank eingegangen. Danach hatten insgesamt 30 Objekte den Sprung auf eine vorläufige Auswahlliste geschafft. Für sie steht eine Zuschusssumme von insgesamt 43,6 Millionen Euro zur Verfügung, davon rund acht Millionen aus Landesmitteln. Der zweite Stichtag ist der 28. Oktober 2016. Völlig neu ist, dass es noch einen dritten Stichtag geben wird, der auf den 30. Juni 2017 datiert ist.     Wegen strengerer EU-Vorgaben sind die baufachlichen Prüfungen noch nicht abgeschlossen. ?Unsere Fachabteilungen arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, dass die Zuwendungsbescheide so schnell wie möglich an die Antragssteller übergeben werden können. Unser Ziel ist, dass eine Übergabe im Spätsommer/Herbst dieses Jahres erfolgen kann?, so Minister Schröder. Neun der 30 Antragsteller entschlossen sich jetzt, einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZM) zu stellen. Finanzministerium und Investitionsbank haben sich abgestimmt, deren Anträge innerhalb der nächsten 14 Tage zu bearbeiten. Allerdings: Das Risiko eines vorzeitigen Baubeginns liegt beim Antragsteller. Auf der anderen Seite können die Baumaßnahmen starten, auch wenn noch kein Zuwendungsbescheid übergeben wurde. Damit sollen unter anderem die Kosten für Projektsteuerungen und für Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den Gebäuden bezahlt werden. Eine große Rolle spielt nach wie vor die Bestandssicherheit der jeweiligen Einrichtung, die bislang mit dem sogenannten Demografie-Check nachgewiesen wurde. Minister Tullner informierte darüber, dass für die dafür notwendigen aktuellen Daten die Zahlen aus der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose herangezogen werden müssen. Das gelte aber erst für den 3. Stichtag.   Minister Tullner hatte für  die Kommunen zwei positive Botschaften im Gepäck: ?Kommunen, die möglicherweise auf der Grundlage der 5. Prognose keinen positiven Demografie-Check bekommen hätten, erhalten nun eine weitere Chance. Wir gehen derzeit davon aus, dass sich die demografische Lage in einigen Fällen auf Grundlage der 6. Prognose verbessern wird, damit steht diesen Kommunen nun auch die Möglichkeit Fördermittel aus dem Stark-III-Programm zu erhalten offen.?   Aktueller Stand STARK III plus EFRE (Fonds für regionale Entwicklung): In der Richtlinie geht es um mehr als nur Kitas und Schulen. Daher hat das Finanzministerium den Programm-Namen erweitert und spricht von ?STARK III plus EFRE?. Neben Schulen und Kitas sollen auch Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, kulturelle Einrichtungen sowie Hochschulgebäude über diese Richtlinie energetisch saniert werden können. Nicht gefördert werden Neubauten oder Ersatzneubauten. Die Veröffentlichung der Richtlinie steht unmittelbar bevor. Es gibt insgesamt drei Stichtage (mit einer geänderten Terminierung). 21.11.2016 (ursprünglich 15.09.2016)          - Budget: 40 Prozent / rund 96,4 Mio. Euro15.05.2017 (ohne Änderung)                         - Budget: 40 Prozent / rund 96,4 Mio. Euro31.10.2017 (ursprünglich 21.01.2018)          - Budget: 20 Prozent / rund 48,2 Mio. Euro Hintergrund: STARK III wird zu großen Teilen aus Fördertöpfen der EU gespeist. Ein reines Sanierungsprogramm für Gebäude unterstützt Brüssel finanziell nicht, fördert hingegen die energetische Sanierung. Die Kriterien der Förderung wurden nun verschärft.   www.starkIII.sachsen-anhalt.de  

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