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Halle (Saale), den 21.07.2016

(AG HAL) Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 25.07.2016 ? 05.08.2016

  - Änderungen bleiben vorbehalten ?   Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?     322 Ls 364 Js 16852/15, 27.07.2016, 08:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.019, Fortsetzungstermin: 29.07.2016, 08:30 Uhr, Saal 2.020 schwerer Brandstiftung Der 1978 geborene Angeklagte soll in der Nacht zum 22.05.2015 in Osmünde eine als Unterstand für Taxifahrzeuge genutzte, halboffene Lagerhalle angezündet haben, so dass der Unterstand und ein Taxi im Wert von ca. 3.400 ? vollständig niedergebrannt seien. Der Geschädigte habe noch 2 Taxifahrzeuge vor den Flammen retten können. Der Angeklagte habe die Tat begangen, weil er sich an dem Geschädigten habe rächen wollen, nachdem dieser als Vermieter einem Bekannten des Angeklagten die Wohnung gekündigt habe. Mit einer weiteren Anklage wird ihm zur Last gelegt, am 08.08.2015 in Leipzig versucht zu haben, einen Triebwagenzug der S-Bahn zwischen Halle und Leipzig in Brand zu setzen, indem er in 2 Toilettenräumen des Zuges Toilettenpapier und Papierhandtücher entzündet habe, wodurch die Innenverkleidungen angegriffen worden seien. Die Schwelbrände seien jedoch von Zeugen dank Warnung eines Bordcomputers entdeckt worden und hätten rechtzeitig gelöscht werden können. Es sei Sachschaden in Höhe von zusammen netto ca. 800,00 ? entstanden.   Gegen den auch wegen Brandstiftung vorverurteilten Angeklagten wurde zuletzt am 29.10.2015 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Sachbeschädigung durch Feuer verhängt. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt, die zu einer Reduzierung der Strafe auf 11 Monate führte. Nach Rechtskraft des Urteils wird diese Freiheitsstrafe derzeit vollstreckt             Ein erster Hauptverhandlungstermin am 15.06.2016 musste wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten aufgehoben werden.         Werner Budtke -Pressesprecher-

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