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Halberstadt, den 07.08.2016

Polizeimeldung

Kriminalitätsgeschehen:   Reizgas in der Rathauspassage Halberstadt ? Nachdem am Samstag den 30.07.2016, gegen 16.50 Uhr Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zur Rathauspassage am Halberstädter Holzmarkt beordert wurden, stand die Ursache kurze Zeit später bereits fest. Eine bis zu diesem Zeitpunkt unbekannte männliche Person versprühte Tierabwehrspray im Eingangsbereich der Passage. Nachdem zahlreiche Zeugenaussagen bei der hiesigen Polizei eingegangen sind, konnte eine tatverdächtige Person polizeilich bekannt gemacht werden. Die Ermittlungen laufen weiter an, von weiteren Hinweisen aus der Bevölkerung kann Abstand genommen werden.   Verkehrsunfall unter Einfluss von Betäubungsmitteln ? Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln Hasselfelde/Stemmberghaus ? Am 07.08.2016, 06:15 Uhr befährt ein 18-jähriger Quedlinburger mit seinem PKW die B 81 in Richtung Cattenstedt. In einer Kurve, auf Höhe der Unfallstelle, kommt der unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehende Fahrer nach rechts von der Fahrbahn ab. Beim folgenden Unfall wird der Fahrzeugführer leicht verletzt. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurden bei dem jungen Mann ein Messer, ein Schlagring, zudem ca. 500 Verpackungstütchen mit Crystal und Bargeld in auffälliger Stückelung festgestellt. Es bestand der Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung der Wohnung konnten weitere Gegenstände gefunden werden die den Verdacht des Handels erhärten. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.     Verkehrsgeschehen:   Verkehrskontrollen Rappbode-Talsperre Hasselfelde/Wendefurt ? Basierend auf der länderübergreifenden Motorradaktion "Sicher durch den Harz", wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Harz, insbesondere an der Rappbode-Talsperre, umfangreiche Verkehrskontrollen mit dem besonderen Schwerpunkt Kradfahrer durchgeführt. Insgesamt wurden 205 Verstöße bei 230 kontrollierten Fahrzeugen festgestellt. Davon 82 Geschwindigkeitsverstöße (52x PKW und 30x Krad), wobei die höchstgemessene Geschwindigkeit, bei erlaubten 100 km/h, 162 km/h betrug. Bei 24 Krädern führten die Kontrollen zum  Erlöschen der Betriebserlaubnis, sodass den Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt wurde.        

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