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Halle (Saale), den 09.08.2016

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im August

Tag         Uhrzeit 15.08.16  09:00 22.08.16  09:00 24.08.16  09:00 29.08.16  09:00 31.08.16  09:00 05.09.16  09:00 14.09.16  09:00 19.09.16  09:00 21.09.16  09:00 26.09.16  09:00 28.09.16  09:00 24.10.16  09:00 26.10.16  09:00 02.11.16  09:00 07.11.16  09:00 09.11.16  09:00 14.11.16  09:00 16.11.16  09:00 21.11.16  09:00 23.11.16  09:00 28.11.16  09:00   Raum 53 10a KLs 10/16   Der Angeklagte E. ist im September 1975 geboren, der Angeklagte K im Januar 1971, der Angeklagte T. im September 1972. Den drei Angeklagten wird bandenmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Sie sollen sich im August 2015 zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um in einer eigens hierfür hergerichteten Plantage in einer Halle in einem Industriegebiet in Coswig Cannabis anzubauen und das so hergestellte Marihuana gewinnbringend weiter zu verkaufen. Bei einer Durchsuchung in den Räumen der Plantage im November 2015 wurden fast 5000 erntereife Cannabispflanzen und rund 16 kg bereits abgeerntete und zum Trocknen ausgelegte Cannabispflanzenteile aufgefunden und sichergestellt. Die Ausstattung der Indoorplantage, die sich über mehrere Räume der Halle erstreckte, soll einen Wert von mehr als 100.000,00 Euro haben. Bei der Durchsuchung wurden 9 Personen angetroffen, bei denen die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass diese mit der Aufzucht und Ernte der Cannabispflanzen beschäftigt waren. Unter diesen Personen war auch der Angeklagte T.   Die Angeklagten stellen die Vorwürfe in Abrede. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.     Tag         Uhrzeit 23.08.16  08:30 30.08.16  08:30 06.09.16  08:30 13.09.16  08:30 15.09.16  08:30 23.09.16  08:30 29.09.16  08:30      Raum 141 1 Ks 3/16   Der im August 1988 geborenen Angeklagten wird mit der Anklage schwere  Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen zur Last gelegt. Sie soll im März 2015 in Halle ihren im April 2013 geborenen Sohn massiv geschüttelt haben, wobei der Kopf des Kindes an einem festen Gegenstand angeschlagen sei. Dadurch sei bei dem Kind ein Herzstillstand eingetreten, es habe von dem durch die Angeklagte herbeigerufenen Notarzt reanimiert werden müssen. Ferner seien Schädelinnenraumblutungen und eine Hirnschwellung diagnostiziert worden, im weiteren Verlauf sei es zu einem Hirninfarkt gekommen, was zu bleibenden schwersten psychischen und geistigen Schäden geführt habe bzw. führen werde. Die Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten und sich dahingehend eingelassen, der Junge sei einfach in sich zusammen gesackt. Widersprüchliche Zeugenaussagen gibt es dazu, ob sich an dem fraglichen Tag noch weitere Personen in der Wohnung aufgehalten haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.   Das Verfahren war bereits am 02.06.2016 vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle (5 KLs 9/16) begonnen worden. Am dritten Verhandlungstag, dem 15.06.2016, wurde das Verfahren dort ausgesetzt, der Schwurgerichtskammer vorgelegt und von dieser übernommen, weil auch ein (versuchtes) Tötungsdelikt in Betracht kommt und hierfür allein die Schwurgerichtskammer zuständig ist.      

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