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Magdeburg, den 11.08.2016

Raumordnungsverfahren in Schierke eröffnet

Am 26. Juli 2016 wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt als oberste Landesentwicklungsbehörde das Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben ?Natürlich Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg? eingeleitet. Die Verfahrensunterlagen stehen im Internet unter   http://www.mlv.sachsen-anhalt.de/fachthemen/raumordnung-und-landesentwicklung/raumordnungsverfahren-schierke-skigebiet/   zur Einsicht sowie zum Download zur Verfügung.   Die Stadt Wernigerode (Landkreis Harz) und die Winterberg Schierke GmbH wollen in Schierke ein Ganzjahreserlebnisgebiet mit Seilbahn und Skipiste sowie einem Speichersee für die Beschneiung schaffen. Das Areal soll an der Bergstation Winterberg mit dem bereits vorhandenen Loipenhaus an das bestehende Skigebiet Wurmberg in Braunlage angebunden werden. Geplant ist somit ein länderübergreifendes, ganzjährig nutzbares Wander- und Skigebiet.   Das ROV ist ein behördeninternes Verfahren. Es wird in einem frühen Planungsstadium für raumbedeutsame Planungen/Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung durchgeführt und ist den Planfeststellungsverfahren vorgeschaltet. Einerseits muss im Rahmen des ROV geklärt werden, ob das geplante Vorhaben mit anderen im Raum Wernigerode vorgesehenen Planungen und Maßnahmen vereinbar ist. Andererseits wird durch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls Bestandteil des ROV ist, festgestellt, ob das Projekt den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung sowie den Umwelterfordernissen entspricht.   In Vorbereitung des ROV fand am 26. April 2016 eine Antragskonferenz statt, in deren Ergebnis der Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden.     Mit der Einleitung des ROV werden die öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch das Vorhaben berührt werden könnten, beteiligt. Insgesamt wurden durch die oberste Landesentwicklungsbehörde rund einhundert Behörden und Ämter sowie kommunale Gebietskörperschaften, anerkannte Naturschutzverbände, Vereine und sonstige Verbände angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.   Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Dazu legen die Städte   ·      Wernigerode (während der allgemeinen Dienstzeiten vom 22.08. bis 23.09.2016 in der Schlachthofstraße 6, Zimmer 129, im Dezernat Bauwesen/Stadtplanung, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung),   ·      Ilsenburg (vom 29.08. bis 30.09.2016 in der Harzburger Straße 24, 1. Obergeschoss, Fachbereich Ordnung und Bauen, Zimmer 208) und   ·      Oberharz am Brocken (vom 23.08. bis 23.09.2016 in den Orten Elbingerode, Markt 2, Zimmer 18 und in Hasselfelde, Nordhäuser Straße 3, Zimmer 16)   die Verfahrensunterlagen einen Monat lang öffentlich zur Einsicht aus.   Jeder interessierte Bürger kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt äußern. Die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der Stadt berücksichtigt und der Landesentwicklungsbehörde übermittelt. Die Landesentwicklungsbehörde berücksichtigt die Stellungnahme der Städte im Abwägungsprozess der Raum- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung. Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein sollte, werden vor Abschluss des ROV die Stellungnahmen mit den am ROV Beteiligten erörtert. Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin.  Das ROV wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen.

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