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Halle (Saale), den 14.08.2016

Hälfte der LEADER-Anträge bereits bewilligt

Für 63 der insgesamt 123 beantragten LEADER-Projekte konnte das Landesverwaltungsamt jetzt grünes Licht geben und damit den Start für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen in Höhe von rund 5 Mio. Euro für dieses Jahr auslösen. ?Ich freue mich, dass wir die Anträge zügig bewilligen konnten. Zwar ist das Land Sachsen-Anhalt sehr erfahren bei der Umsetzung von LEADER-Förderprogrammen, schließlich können wir diesbezüglich auf 20 Jahre Erfahrung zurückblicken. Dennoch haben wir in der aktuellen Förderperiode in Punkto LEADER gleich zwei Mal Neuland betreten.?, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye bei einer heutigen LEADER-Bescheid-Übergabe im Burgenlandkreis. Als eine von wenigen Regionen in Europa setzt das Land gemeinsam mit LEADER die CLLD-Methode (?Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung?) um. Dabei übernehmen die Akteure, die sich in Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammengeschlossen haben, vor Ort die Gestaltung ihrer ländlichen Regionen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Themen Daseinsvorsorge, Stärkung der ländlichen Wirtschaft, Tourismus, Natur und Kultur. Mit den drei EU-Fonds ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) ? 80 Mio. Euro, EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ? 14 Mio. Euro ? und ESF (Europäischer Sozialfonds) - 6 Mio. Euro ? stehen im Förderzeitraum bis 2020 rund 100 Mio. Euro für die Stärkung der ländlichen Gebiete Sachsen-Anhalts zur Verfügung. Allein aus dem EU-Fonds ELER werden 43,5 Mio. Euro durch das Landesverwaltungsamt im Förderzeitraum vergeben. Neu ist auch das Instrument der Richtlinie LEADER, das ab diesem Jahr ausschließlich den Akteuren aus den Lokalen Aktionsgruppen für die Umsetzung ihrer individuellen lokalen Entwicklungsprojekte zur Verfügung steht. Ehe ein solches Projekt zur Umsetzung kommt, werden strenge Kriterien angewandt: die Lokale Aktionsgruppe prüft und entscheidet, inwieweit das ausgewählte Vorhaben zur Region passt und hilft, die lokale Entwicklungsstrategie umzusetzen. Außerdem werden LAG-spezifische Bewertungskriterien angesetzt, welche letztlich zu einem Ranking aller geplanten Projekte auf einer jährlichen Prioritätenliste führen. Als Bewilligungsbehörde für die Richtlinie LEADER fungiert das Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit. Hier wurden bis zum Antragstermin im März 2016 mehr als hundert Anträge eingereicht. Von den bis zum 1. März eingegangenen 123 Förderanträgen konnten nunmehr 63 dieser Anträge mit einer Zuwendungshöhe von rund 5 Mio. Euro bewilligt werden. Zu den Begünstigten zählen Unternehmen, Heimat- und Fördervereine, Kirchen und Kommunen. Mit der neuen Richtlinie soll bürgerschaftliches und unternehmerisches Engagement im ländlichen Raum besonders unterstützt werden. Die Umsetzung der LEADER-Projekte soll das Leben, Arbeiten und Wohnen auf dem Land vielfältiger und attraktiver gestalten. Als weiteres und seit vielen Jahren bewährtes Förderinstrument steht den LEADER-Regionen die Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung (Richtlinien RELE 2014?2020) zur Verfügung. Ansprechpartner sind hier die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF). Unterstützt werden damit vor allem dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, wie ländlicher Wegebau ? insbesondere zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale, Dorferneuerung und -entwicklung, einschließlich touristischer Infrastruktur oder Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung. Während die ÄLFFs beispielsweise bei klassischen Dorferneuerungsmaßnahmen den Schwerpunkt auf die Sanierung von Fassade, Fenstern und Dach setzen, kann das Landesverwaltungsamt mit der neuen LEADER-Förderung auch Maßnahmen zur inhaltlichen Ausgestaltung dieser Objekte unterstützen. Dabei greifen beide Fördermöglichkeiten ineinander oder ergänzen sich. Die Koordinierung und Auswahl obliegt den Lokalen Aktionsgruppen. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:8.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:107%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri",sans-serif; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}

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