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Magdeburg, den 14.08.2016

STARK V startet nun auch im Harz

Finanzminister Schröder überreicht erste Bescheide für Harzgerode und Thale; über 900.000 Euro für wichtige Investitionen   Die ersten beiden STARK V - Fördermittelbescheide für den Harz hat heute Finanzminister André Schröder an die Bürgermeister von Harzgerode und Thale, Jürgen Bentzius und Thomas Balcerowski, übergeben.   Mit etwa 375.000 Euro wird in Harzgerode das Rathaus inklusive Anbau saniert. Unter anderem werden Fassade und Fenster des Rathauses erneuert, das Mauerwerk wird trockengelegt, dazu kommen Pflasterarbeiten und mehr. Am Anbau wird die Eingangstreppe erneuert.   530.000 Euro aus dem STARK V ? Programm gehen nach Weddersleben, einem Ortsteil von Thale. Die Kindertagesstätte ?Teuefelsmauerwichtel? wird umgebaut und umfassend saniert. Am Ende der Baumaßnahmen haben jeweils 30 Kinder in der Kinderkrippe und im Kindergarten eigene Bereiche, in denen sie betreut werden.   Finanzminister André Schröder: ?Es liegen gegenwärtig 39 Anträge mit einem Volumen von fast 20 Millionen Euro für wichtige Vorhaben  in finanzschwachen Kommunen vor. Das Programm STARK V wird sehr gut angenommen: Es wird investiert, das Geld wird schnell und sinnvoll in Projekte verbaut, kurz gesagt: STARK V steht genau für das, was wir wollten ? Hilfe für unsere Kommunen!?   Für Manfred Maas, Sprecher der Geschäftsleitung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, seien die Zukunftsfähigkeit und Wirtschaftskraft in Regionen eng verknüpft mit der Finanzkraft der Kommunen. Durch STARK V können Kommunen mit leeren oder nur schmal gefüllten Kassen notwendige Investitionen tätigen und die örtlichen Bedingungen ? ob städtebaulich, umwelttechnisch oder im Bereich der Bildungsinfrastruktur ? verbessern.    Stark V ist eine Investitionsförderung, die der Bund für finanzschwache Kommunen bis zu einem Fördersatz von 90 Prozent zur Verfügung stellt. Insgesamt stehen in Sachsen-Anhalt 123 Millionen Euro bereit. Der darin enthaltene kommunale Eigenanteil von 12,3 Millionen Euro (10 Prozent) wird im Gegensatz zu anderen Bundesländern vom Land Sachsen-Anhalt getragen. Somit benötigen die Städte, Gemeinden und Landkreise keine eigenen Mittel. Förderfähig sind 84 Kommunen im Land.    

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