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Dessau-Roßlau, den 21.08.2016

(LverfG LSA) Verhandlungstermin des Landesverfassungsgerichts am 29. August 2016

Dessau-Roßlau, den 22. August 2016   Aktenzeichen:      LVG 4/16     Vor dem Landesverfassungsgericht findet am 29. August 2016 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, die mündliche Verhandlung in einem Verfahren der kommunalen Verfassungsbeschwerde statt.   Die Städte Güsten und Alsleben sowie die Gemeinden Giersleben und Plötzkau, die sämtlich Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Saale-Wipper sind, wenden sich gegen mehrere Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014, die das Recht der Verbandsgemeinden und ihrer Mitgliedsgemeinden und deren Verhältnis zueinander regeln. Die Beschwerdeführerinnen sehen in den Neuregelungen eine verfassungswidrige Beschränkung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts. So habe etwa, abweichend von den früheren Regelungen des Verbandsgemeindegesetzes, die Festlegung der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzungen im Einvernehmen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister zu erfolgen. Dieser könne verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werde. Die Mitgliedsgemeinden würden hierdurch in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Organisationshoheit verletzt.     Pressereferent:    Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube                             (0340/202-1445)

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