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Dessau-Roßlau, den 28.08.2016

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

Die 2. Strafkammer des Landgerichts hat am 26.08.2016 gegen einen 49-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil einer zur Tatzeit (18.03.2016) 17-jährigen Jugendlichen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängt. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte die Geschädigte in seiner Wohnung unter Bedrohung mit einem Messer zum Geschlechtsverkehr und weiteren sexuellen Handlungen gezwungen hat. Das Opfer erlitt Abwehrschnittverletzungen an den Händen und im Gesicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.   2 KLs 282 Js 5732/16   Frank Straube Pressesprecher

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